Wichtige Themen auf der Sitzung des Beirats für Soziales und Seniorenfragen am 23.09.24
Ambulante Wohnungsnotfallhilfe
Das Diakonische Werk Augsburg e.V. begann 2018, getragen von der Stadt Neusäß und der Stadt Gersthofen, mit dem Aufbau einer Wohnungsnotfallhilfe. Im Oktober 2022 weitete die Diakonie ihr Angebot auf den gesamten Landkreis Augsburg aus – ohne direkte Beteiligung des Landkreises, aber mit einer Projektfinanzierung vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Diese Projektfinanzierung endet am 30.09.2024. Angesichts des erheblichen Beratungsbedarfs hat das Diakonische Werk Augsburg dem Landkreis angeboten, für die Dauer von zwei Jahren, ab 01.01.2025 die Wohnungsnotfallhilfe für den Landkreis Augsburg zu übernehmen. Finanziert werden sollen 1,5 Stellen. Das multiprofessionelle Team setzt in seinem Hilfsangebot nicht nur dort an, wo bereits große Not besteht, sondern auch, wenn sie droht, d.h. es geht präventiv vor. Auf Wunsch findet eine aufsuchende Beratung statt.
Die aufsuchende ambulante Wohnungsnotfallhilfe im Landkreis Augsburg ist ein wichtiges Angebot zur Prävention von Wohnungsverlust und zur Unterstützung von Menschen in Notlagen. Das Ziel des Konzepts ist es, frühzeitig zu intervenieren, Lösungen zu finden, um den Verlust von Wohnraum zu verhindern, und die Lebenssituation der Betroffenen zu verbessern.
Anlaufstellen für Seniorinnen und Senioren in den Kommunen- Evaluation
2021 hat der Kreisausschuss beschlossen, dass die Konzepte der Gemeinde Langerringen, des Entwicklungsforums Holzwinkel und Altenmünster e.V. und der Marktgemeinden Meitingen und Biberbach, sowie der Mitgliedsgemeinden der VG Nordendorf für drei Jahre als Pilotprojekte für die dezentralen Anlaufstellen gefördert werden sollen. Die Evaluation hat gezeigt, dass die räumliche Nähe und persönliche Ansprechbarkeit vor Ort für die älteren Bürgerinnen und Bürger und ihre Angehörigen einen großen Mehrwert bringen.
Die Anlaufstellen leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der ambulanten Versorgung. Deshalb wurde im Beirat einstimmig dem Kreisausschuss empfohlen zu beschließen, das Modellprojekt nach Ende der Modellphase in eine Regelfinanzierung mit drei Anlaufstellen zu überführen. Eventuell sollen 2026/2027 neue Anlaufstellen im Landkreis geschaffen werden.
(von Annemarie Probst, Mitglied im Beirat Soziales und Seniorenfragen)