Sport

Sport leistet einen wesentlichen gesellschaftlichen Beitrag zu einer gelingenden Integration, zu einem gesunden Miteinander.

Für die Jugendsportförderung gewährt der Landkreis Augsburg Investitionszuschüsse und hat dafür Richtlinien erlassen. Durch die Gewährung von Investitionszuwendungen soll es  sporttreibenden Vereinen ermöglicht werden, Maßnahmen in Eigeninitiative durchzuführen. Gegenstand der Förderung sind – unter Zugrundelegung bestimmter Voraussetzung und auf Antragsbasis –  beispielsweise Neubau, Erwerb und Umbau sowie die Erweiterung und Verbesserung von Sportanlagen incl. Nebengebäuden.

Ebenso ist eine Förderung der regelmäßigen, aktiven Jugendarbeit in Vereinen durch Zuschüsse des Landkreises Augsburg möglich. Die der Bezuschussung zugrunde liegenden Richtlinien sollen außerdem ein bedarfsgerechtes Angebot und einen gleichmäßigen Ausbau im Bereich der vereinsinternen Jugendarbeit in gewährleisten. Auch hier sind allgemeine Fördervoraussetzungen zu beachten.

Der Zuschuss wird für Mitglieder unter 27 Jahren gewährt. Seine Höhe je Mitglied richtet sich nach den vom zuständigen Kreisorgan für das jeweilige Haushaltsjahr getroffenen Festsetzungen. Maßgebend dafür ist – nach Bestandserhebung des laufenden Haushaltsjahres- die dem Verein gemeldete Anzahl an Mitgliedern unter 27 Jahren.

Jährlich werden für den Breiten-, Gesundheits- und Leistungssport rund 360.000 Euro im Kreishaushalt zur Verfügung gestellt. In etwa 400 Sport- und Schützenvereinen können Landkreisbürger Sport treiben – das gesellige Vereinsleben erhalten sie gratis dazu. Zudem erleichtern niedrige Gebühren für die Nutzung der Sportstätten den Vereinen die Trainingsarbeit.

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