Entschädigung der KreisrätInnen und Abführung an den Kreisverband

Mitglied des Kreistages zu sein ist ein Ehrenamt, welches alle neben ihrem eigentlichen Beruf ausüben. Die Entschädigung der Mitglieder des Kreistages ist in der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisbürger festgelegt.

Aufwandsentschädigung der Kreisrät*innen

Jedes Mitglied erhält für die ehrenamtliche Tätigkeit im Kreistag aktuell eine monatliche Aufwandsentschädigung von 250 €. Für Nutzer*innen der Digitalen Gremienarbeit erhöht sich dieser Betrag um 50 € je Monat. Diese Beiträge sind zu versteuern.

Sitzungsgeld

Für die Sitzungen des Kreistags, seiner Ausschüsse und weiterer vom Kreistag eingerichteter Gremien (z.B. Arbeitskreisen, Zweckverbandssitzungen etc.) sowie für Fraktionssitzungen können Kreisrät*innen Sitzungsgeld bekommen. Die Entschädigung pro Sitzung beträgt 80 €. Freiberuflich Tätige erhalten für entstandenen nachgewiesenen Verdienstausfall durch Sitzungsteilnahmen eine Verdienstausfallentschädigung von 25 € pro Stunde, jedoch nur an Werktagen.

Auch Sitzungsgelder müssen von den Kreistagsmitgliedern versteuert werden.

Bei abhängig beschäftigten Kreisrät*innen kann der jeweilige Arbeitgeber vom Landkreis Verdienstausfall für die Zeiten der Abwesenheit von der Arbeit beantragen. Im Gegenzug bezieht der/die Kreisrät*in weiter sein/ihr volles Gehalt.

Die Sitzungen dauern i. d. R. etwa 3 Stunden. Je nach Ausschuss und Sachlage auch oftmals länger, zuzüglich der dafür notwendigen Anfahrts- und Vorbereitungszeit.

Reisekosten

Neben der Entschädigung werden die notwendigen Fahrtauslagen für Fahrten von der Wohnung, bzw. der Arbeitsstätte zum Sitzungsort und zurück nach den jeweiligen Sätzen des Bayr. Reisekostengesetzes erstattet.

Auf Antrag wird für Jahreszeitkarten des AVV-Tarifgebiets ein Betrag von 20,00 € je Monat erstattet. In diesen Fällen ist eine Erstattung für die Nutzung des privaten PKW ausgeschlossen.

Geschäftskostenpauschale

Die Fraktion erhält eine monatliche Geschäftskostenpauschale. Diese Geschäftskostenpauschale soll den Aufwand abdecken, der durch die Vorbereitung der Entscheidungen des Kreistages erforderlich ist. Diese Pauschalen wurden in der neuen Periode leicht angepasst.

Diese Gelder werden ausschließlich zur Führung der Fraktionsgeschäfte, für politische Arbeit und kreisrelevante Themen oder ggf. Gutachten hierzu, eingesetzt. Z. B. für die Klausurtagung, für Informationsveranstaltungen, wie die Nahverkehrskonferenz oder Infofahrten, einer Staudenbahn-Sonderfahrt, den Neujahrs- oder Frühjahrsempfang, die Betreuung und Pflege der Fraktionshomepage oder Gespräche mit Interessensgruppen, sofern Kosten anfallen.

Entschädigungen bei Beteiligungen an Unternehmen u. a. Einrichtungen des Landkreises

Der Landkreis Augsburg ist an mehreren Unternehmen, Kommunalunternehmen und Zweckverbänden beteiligt. In die Gremien dieser Beteiligungen entsendet der Landkreis VertreterInnen, in aller Regel aus der Mitte des Kreistags. Diese „Ämter“ werden ausschließlich von Kreistagsmitgliedern bekleidet. Die gezahlten Entschädigungen richten sich nach den Entschädigungssatzungen der jeweiligen Gremien. Diese Entschädigungen sind ebenso voll zu versteuern und ab einem jährlichen Gesamtbetrag von über 6 400 € pro Person laut §20a Abs. 4 Bayer. Gemeindeordnung an den Kreis zurückzuführen, sofern in den Kreisgremien nicht anderweitig entschieden wurde.

Abführung an den Kreisverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE Kreisrät*innen sollen von ihrer Aufwandsentschädigung einen gewissen Anteil an den Kreisverband als Spende abführen. Auf Empfehlung des Kreisverbandes werden 25% der Aufwandsentschädigungen an denselbigen abgeführt. Alle gewählten Kreisrät*innen haben sich freiwillig zu dieser Abgabe verpflichtet. Die Fraktionsvorsitzende führt von ihrer Aufwandsentschädigung freiwillig 30% an den Kreisverband ab.

Die Abführung tätigen die Kreistagsmitglieder von ihrem Netto, also erst nach der Versteuerung. Dies bedeutet, dass der Anteil der Abführung real deutlich höher als 25% bzw. 30% liegen kann, je nach persönlichem Steuersatz.

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