Der Werkausschuss

Vorstellung

„Die Aufgaben des Abfallwirtschaftsbetriebs sind wichtige ökologische Arbeitsgebiete. Eine umweltverträgliche Abfallbewirtschaftung muss einerseits Mensch und Natur schützen, andererseits müssen Abfallgebühren sozialverträglich bleiben.“

Ursula Reichenmiller-Thoma, grüne Kreisrätin und Mitglied im Werkausschuss

 

Der Werkausschuss ist ein gesetzlich vorgeschriebener Ausschuss, der mit allen Belangen des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Augsburg (AWB) befasst ist. 

Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat den Zweck, die Vermeidung und Entsorgung der im Landkreis Augsburg anfallenden Abfälle sicherzustellen. Hierzu nimmt der Eigenbetrieb alle Aufgaben wahr, die dem Landkreis Augsburg aufgrund der Abfallgesetze als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger obliegen. Ausgenommen sind Aufgaben der Abfallentsorgung, die übertragen wurden:

  • durch Rechtsverordnung des Landkreises Augsburg auf die Gemeinden
  • durch Satzung auf den Abfallzweckverband Augsburg (AZV) und
  • durch Bescheid der Regierung von Schwaben auf die Abfallverwertung Augsburg GmbH (AVA)

 

Zum Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg gehören 

  • 52 Wertstoffsammelstellen 
  • 270 Wertstoffinseln
  • 3 Gebrauchtmöbelbörsen
  • Tonnen-Verwaltung (Wertstoff- und Abfalltonnen / -container)
  • Deponie Hegnenbach (Betrieb, Unterhalt und Nachsorge)
  • AWB-Verwaltung, Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit 

Die Werkleitung führt die laufenden Geschäfte des Eigenbetriebs und berichtet dem Werkausschuss und dem Kreistag.

Der Werkausschuss hat die Doppelfunktion, dass er sowohl vorberatend als auch beschließend tätig ist.

Als vorberatender Ausschuss des Kreistags ist er in allen Angelegenheiten des Eigenbetriebs tätig, die dem Beschluss des Kreistags unterliegen. Dies betrifft z. B. Personalangelegenheiten, die Gebührensatzung, die Genehmigung des Jahresabschlusses und die Entlastung der Werkleitung.

Darüber hinaus entscheidet der Werkausschuss als beschließender Ausschuss in allen Angelegenheiten, soweit nicht die Werkleitung, der Kreistag oder der Landrat zuständig sind.

Neben haushalterischen Angelegenheiten sind das vor allem die Aufgaben, die der Umsetzung des Abfallwirtschaftskonzeptes dienen mit den Schwerpunkten: 

  • Abfallvermeidung 
  • Abfallverwertung 
  • Schadstoffminimierung z.B. durch mobile Problemmüllsammlungen
  • Restmüllentsorgung (Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall), z. B. im Müllheizkraftwerk der AVA GmbH, und eine Bereithaltungspflicht für die Möglichkeit der Ablagerung von Kleinstmengen privater nicht-recyclingfähiger und nicht brennbarer Abfälle auf einer Deponie (Augsburg-Nord, Steinegaden, Oberostendorf). 

 

Der Werkausschuss ist nicht zuständig für:

  • Klärschlammentsorgung aus öffentlichen Kläranlagen bzw. Abwasserzweckverbänden (zuständig ist hier das Staatl. Amt für Abfall- und Bodenschutzrecht im Landratsamt Augsburg in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt, LfU Bayern)
  • Klärschlammbeseitigung in speziellen Verbrennungsanlagen: für das Genehmigungsverfahren eines Standortes ist die Regierung von Schwaben zuständig 

Die Fragestellungen, die uns noch länger beschäftigen werden, sind:

  • Gelber Sack oder Gelbe Tonne
  • Entwicklung der Müllgebühren
  • Unterflursysteme für Wertstoffe

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