„Die Aufgaben des Abfallwirtschaftsbetriebs sind wichtige ökologische Arbeitsgebiete. Eine umweltverträgliche Abfallbewirtschaftung muss einerseits Mensch und Natur schützen, andererseits müssen Abfallgebühren sozialverträglich bleiben.“
Der Werkausschuss ist ein gesetzlich vorgeschriebener Ausschuss, der mit allen Belangen des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Augsburg (AWB) befasst ist.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat den Zweck, die Vermeidung und Entsorgung der im Landkreis Augsburg anfallenden Abfälle sicherzustellen. Hierzu nimmt der Eigenbetrieb alle Aufgaben wahr, die dem Landkreis Augsburg aufgrund der Abfallgesetze als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger obliegen. Ausgenommen sind Aufgaben der Abfallentsorgung, die übertragen wurden:
Zum Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg gehören
Die Werkleitung führt die laufenden Geschäfte des Eigenbetriebs und berichtet dem Werkausschuss und dem Kreistag.
Der Werkausschuss hat die Doppelfunktion, dass er sowohl vorberatend als auch beschließend tätig ist.
Als vorberatender Ausschuss des Kreistags ist er in allen Angelegenheiten des Eigenbetriebs tätig, die dem Beschluss des Kreistags unterliegen. Dies betrifft z. B. Personalangelegenheiten, die Gebührensatzung, die Genehmigung des Jahresabschlusses und die Entlastung der Werkleitung.
Darüber hinaus entscheidet der Werkausschuss als beschließender Ausschuss in allen Angelegenheiten, soweit nicht die Werkleitung, der Kreistag oder der Landrat zuständig sind.
Neben haushalterischen Angelegenheiten sind das vor allem die Aufgaben, die der Umsetzung des Abfallwirtschaftskonzeptes dienen mit den Schwerpunkten:
Der Werkausschuss ist nicht zuständig für:
Die Fragestellungen, die uns noch länger beschäftigen werden, sind:
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