Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
unsere Fraktion stellt drei Anträge zur neuen Geschäftsordnung des Kreistages, die sich zum einen mit der Frage beschäftigen, wie die Arbeit im Kreistag für die Mitglieder des Kreistags „familienfreundlicher“ werden kann und wie „Frauen in gesellschaftlichen Funktionen“ sichtbarer werden können.
- Antrag „Familienfreundliche Strukturen schaffen, auch für Mitglieder des Kreistags“
Unsere Kommunalpolitik vor Ort ist die Basis unserer Demokratie. Unsere Entscheidungen haben unmittelbare Auswirkung auf das Leben der Bürger*innen. Kreisrät*innen treffen ihre Entscheidung auf der Grundlage ihres Wissens und ihrer Erfahrungen, die sie aus ihren eigenen Lebensrealitäten mitbringen. Je vielfältiger ein Gremium aufgestellt ist, umso mehr Wissen und Erfahrung kann in die Entscheidungen eines Gremiums einfließen. Das führt zu besseren und tragfähigeren Entscheidungen.
Bislang spiegelt die Zusammensetzung der kommunalen Gremien bei weitem nicht die der Bürger*innen wider. Frauen sind unterrepräsentiert, ebenso wie ganz allgemein Menschen, die sich in der „Mitte“ des Erwerbs- und Familienlebens befinden. Dies liegt keinesfalls an fehlendem Willen, Interesse oder Kompetenz, wie manch hartnäckige Vorurteile glauben machen wollen. Einer der Hauptgründe, warum gerade Frauen so wenig kommunalpolitisch engagiert sind, ist die mangelnde Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt. Dem kann und muss durch entsprechende Regelungen und dem Abbau von strukturellen Barrieren entgegengewirkt werden. Dazu zählen auch die Erstattung von Betreuungskosten und eine unterstützende Infrastruktur wie Räumlichkeiten zum Stillen oder Betreuen während der Sitzungen.
Der Bayerische Landtag hat sich im Juli 2023 klar dafür ausgesprochen, familienfreundliche Strukturen für einen höheren Frauenanteil zu unterstützen und mit dem neu eingefügten Art. 20a Abs. 2 Nr. 4 GO einen Anspruch auf Entschädigung für die Betreuung von Kindern bis 12 Jahren, behinderten Kindern und zu pflegenden Angehörigen in die Bayerische Gemeindeordnung eingefügt. Um diese Entschädigung in Anspruch nehmen zu können, muss die Kommune diese in ihrer Entschädigungssatzung verankern.
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN im Kreistag Augsburg Land stellt daher folgende Anträge
1.1. Der Kreistag möge beschließen:
§ 2 Absatz 1 der Entschädigungssatzung wird ergänzt um folgende Regelung:
„Ehrenamtlichen Mitgliedern des Kreistages werden die nachgewiesenen Kosten für eine notwendige Betreuung erstattet für
- Kinder bis zwölf Jahren,
- Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind,
- zu pflegende Angehörige auf Grundlage des Art. 20a Abs. 2 Nr. 4 GO.
Die Kosten werden bis zum Höchstbetrag von […..] EUR ersetzt. Obergrenze ist dabei die Verdienstausfallpauschale für Selbständige nach Art. 20a Abs. 2 Nr. 3 GO.
1.2. Der Kreistag möge beschließen:
In unmittelbarer Nähe zum Sitzungsraum wird ein Raum zur Verfügung gestellt, der im Bedarfsfall als Still- und Ruheraum oder Spiel- und Betreuungsraum benutzt werden kann.
Es kann sich auch um einen Raum handeln, der außerhalb der Sitzungszeiten einem anderen Zweck dient (Aufenthaltsraum, Bauhof-Stüberl o.ä.).
2. Antrag zur Umsetzung geschlechtergerechter Sprache
Der Frauenanteil in der Politik ist leider immer noch oft viel zu niedrig und entspricht nicht dem Anteil der Frauen in unserer Gesellschaft. Auch im neuen Kreistag sind Frauen nur mit knapp einem Drittel der Mandate vertreten.
Gerade dort, wo Demokratie ihre Basis hat und das Lebensumfeld der Menschen ganz unmittelbar betroffen ist, müssen Frauen in besonderem Maße ihre Erfahrungen, Sichtweisen und Kompetenzen einbringen. Frauen machen die Hälfte der Bevölkerung aus, aber nach wie vor herrscht ein Ungleichgewicht in der Politik und spiegelt nicht die gesellschaftliche Realität und Struktur wider.
Sprache bildet das Bewusstsein!
So wird inzwischen in der Regel wenigstens die weibliche und männliche Form bei Berufs- und Ämterbezeichnungen genannt. Übrigens auch in der Bayerischen Landkreisordnung.
Die sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter ist für eine erfolgreiche Gleichstellung von hoher Bedeutung. Die Verwendung der generisch maskulinen Schreibweise ist hierfür nicht ausreichend. Frauen werden durch sie nicht erwähnt und sind somit unsichtbar.
Frauen sind nicht unter den männlichen Begriffen „zu subsumieren“. Es reicht nicht, beispielsweise Kreisrätinnen oder Bürgerinnen einfach „mit zu meinen“. Ziel muss es sein, Männer und Frauen gleichermaßen anzusprechen und sichtbar zu machen.
Geschlechtergerechte Sprache ist weder umständlich noch lang. Sie zeugt aber von dem parteiübergreifenden Ziel der Geschlechtergerechtigkeit, konsequenter Gleichstellungspolitik und der Sichtbarmachung von Frauen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN im Kreistag Augsburg Land stellt daher folgenden Antrag
Der Kreistag möge beschließen:
In der Geschäftsordnung des Kreistages und in den weiteren Satzungen und Geschäftsordnungen, über die der Kreistag zu entscheiden hat, soll in einem ersten Schritt zumindest die weibliche und männliche Form als Schreibweise angewendet werden.
Ergänzend kann darauf hingewirkt werden Neutralwörter zu verwenden. Beispiele:
Elternteil, Eltern; Person, Personen; Lehrkraft, Lehrkräfte; Interessierte oder
auch andere Formen der Sprache einzuführen.
Für die Fraktion:
Silvia Daßler
Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die GRÜNEN