Stellungnahme zu den laufenden Haushaltsberatungen

Ausgangspunkt der Beratungen des Haushalts für 2026 im Dezember 2025

Ein Fehlbetrag im Gesamthaushalt (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) von rund 28,8 Mio. EUR.
Davon entfielen allein 26.732.000 EUR auf den Verwaltungshaushalt. Eingerechnet in diesen Betrag waren eine freie Finanzspitze von 10.000.000 EUR und ca. 2 Mio. EUR Fehlbetrag im Vermögenshaushalt.

Selbst nach Einplanung einer Rücklagenentnahme und anteiliger Kreditaufnahme i.H.v. insgesamt 10.000.000 EUR verblieb eine Deckungslücke von 18,85 Mio. EUR, was einem rechnerischen Wert von ca. 4,7 Hebesatzpunkten der Kreisumlage entsprach. Dies war den Kommunen im Landkreis nicht zumutbar.

Auflösung der kompletten Rücklagen kam nicht in Frage, auch weil die kommenden Haushaltsjahre noch schwieriger zu werden drohen.

Also wie damit umgehen?

Der Arbeitskreis Haushalt und Finanzen hat in mehreren Sitzungen verschiedene Vorgaben/Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung gemacht:

Deckelung der Ausgaben, Überprüfung der Einnahmen, Rücklagenentnahmen und Reduzierung von Rückstellungen. Reduzierungen und Rücklagenentnahmen bei den Beteiligungen des Landkreises gehörten ebenso dazu, wie die Reduzierung von freiwilligen Leistungen. Jeder Fachausschuss hat seine „freiwilligen Leistungen“ auf den Prüfstand gestellt und Kürzungen vorgenommen. Auch bei geplanten Investitionen wurde geprüft, ob sie günstiger oder später umgesetzt werden können. Es wird kein neues Personal eingestellt, freiwerdende Stellen unterliegen einer Wiederbesetzungssperre.

In dieser Situation hat unsere Fraktion einen Vorschlag zu pauschalen Kürzungen (am Ende aller Sparbemühungen) in die Diskussion gebracht (siehe unten).

Ein wichtiger Gesichtspunkt war für uns dabei, nicht am Ende aller Bemühungen z.B. Soziales gegen Umwelt, Naturschutz gegen Jugendförderung usw. gegeneinander auszuspielen.

Die pauschalen Reduzierungen wurden, in Anlehnung an die zusammengefassten Summen der vorläufigen Rechnungsergebnisse 2025 sowie im Vergleich zu den Rechnungsergebnissen 2024 für fast alle Fachbereiche vorgenommen. Dadurch konnten nochmals Ausgabeansätze im Verwaltungshaushalt um 6,5 Mio EUR reduziert werden.

Stand vom 26. Januar 2026:  

Es fehlen noch 7.184.400 EUR, dabei sind schon eine maximal mögliche Kreditaufnahme von 2 Mio. EUR und einer Rücklagenentnahme von 4.500.000 EUR berücksichtigt.

Stand vom 02. Februar 2026:

Trotz aller ergriffenen Maßnahmen verblieb ein Fehlbetrag von 6 Mio. EUR im Verwaltungshaushalt der für die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzuführung erforderlich ist.

Daher wurde dann zum Haushaltausgleich die Erhöhung der Kreisumlage um 1,5 Hebepunkte einstimmig im Kreisausschuss am 02.Februar 2026 beschlossen.

Hintergrund der Misere:

  • Der Freistaat „schuldet“ dem Landkreis 22 Mio. EUR, die der Landkreis zur Erfüllung von Aufgaben des Freistaats aufbringt und nicht in entsprechender Höhe erstattet bekommt.
  • Die Bezirksumlage, die der Kreis an den Bezirk zahlen muss, wurde um 1,9 %-Punkte erhöht, was Mehrausgaben des Landkreises von ca. 7,6 Mio. EUR entspricht. Durch die jetzt beschlossene Kreisumlagenerhöhung von 1,5 %-Punkten übernimmt der Kreis wiederum ca. 1,7 Mio. EUR, die er den Kommunen nicht durch eine entsprechend höhere Kreisumlage aufbürdet.
  • Bereits im Haushalt 2025 hatte der Landkreis eine Erhöhung der Bezirksumlage von 3,8 %, was ca. 15 Mio. EUR entspricht aufgefangen und nicht an die Kommunen weitergegeben.

Zwickmühle

Der Staat (Freistaat und Bund) statten den Bezirk nicht mit den Finanzen aus, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind. Der Bezirk hat nur eine „selbstständige“ Einnahmequelle: die Bezirksumlage. Für diese müssen dann die Landkreise aufkommen

Der Staat erstattet den Landkreisen nicht die Kosten, die durch die Erfüllung staatlicher Aufgaben entstehen. Der Landkreis kann keine Steuern erheben. Seine „selbstständige“ Einnahmequelle ist die Kreisumlage. Und diese trifft dann die Kommunen.

Fazit

Es gibt ein strukturelles Problem bei der Finanzierung von Bezirk, Landkreisen und Kommunen. Das muss auf Bundes- und Landesebene endlich gelöst werden.

Aufgrund dieser Situation hatte unserer Fraktion folgenden Vorschlag in die Beratungen eingebracht:

  1. Prüfung der Deckelung der Ausgaben von staatlichen Aufgaben (Stichwort: Standards überprüfen).
  2. Geschäftsbereichsübergreifend werden alle Haushaltsansätze des Verwaltungshaushaltes 2026 auf das jeweilige Rechnungsergebnis des Haushaltsjahres 2025 festgesetzt und dann einheitlich um 5 % ggf. bis zu 10 % reduziert.

Der vorgeschlagene Prozentsatz soll seitens der Verwaltung unter der Berücksichtigung weiterer Faktoren wie der Möglichkeit einer Erhöhung der Kreisumlage sowie weiterer Einsparungen geprüft und ggf. nach unten angepasst werden.

Berücksichtigt werden sollten dabei folgende Punkte:

  • Personalkosten, Mitgliedsbeiträge, Zuschüsse und vertraglich gebundene Leistungen werden ausgenommen.
  • Neue Projekte werden einzeln und gesondert bewertet.
  • Kürzungen, die Förderungen und Zuschüsse in Frage stellen würden, sind ebenfalls von dieser Budgetierung ausgenommen.
  • Begründete Ausnahmefälle sollen dort ermöglicht werden, wo eine Reduktion des Haushaltsansatzes die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben oder vertraglicher Vereinbarungen verhindern würde.
Mit Herz und Verstand, mit Mut…
Rede zum Haushalt 2026 von Sil…