Immer auf die Bundesebene zu zeigen, macht Versäumnisse der Staatsregierung nicht besser und kann durchaus als Ablenkungsmanöver gesehen werden.
Bei Diskussion der Kreishaushalte 2024 und jetzt für 2025 nahm die Aufarbeitung der Einsparmöglichkeiten, der Einnahmensituation und der Ausgabensituation einen großen Raum ein.
Silvia Daßler, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Kreistag Augsburg-Land: “Im Zuge der Haushaltsberatungen 2024 und 2025 wurde sehr deutlich, dass für die Erfüllung staatlicher Aufgaben und die Erfüllung übertragener Aufgaben zu wenig Finanzmittel vom Freistaat zur Verfügung gestellt werden. Diese Einschätzung wurde unterfüttert mit einer dezidierten Auflistung dieser Aufgaben, der dafür erhaltenen Finanzmittel und der tatsächlichen Kosten. Parteiübergreifend waren sich die Fraktionen in den Beratungen einig, dass hier beim Haushalt des Landkreises, der Freistaat gefordert ist. Er ist unser erster Ansprechpartner“.
Daßler weiter: “Dass Frau Trautner, CSU Landtagsabgeordnete und Ex-Ministerin, nun den Bund in der Pflicht sieht, könnte man schon als reflexartiges, altbekanntes Reaktionsmuster deuten. Allerdings ist für die finanzielle Ausstattung der Landkreise nun mal in erster Linie der Freistaat zuständig. Wichtigster Faktor ist hier der kommunale Finanzausgleich, die Beteiligung am allgemeinen Steuerverbund, der bisher 12,75% betrug. Ab 2025 sind es 13 %. Das macht eine Steigerung um 500 Millionen Euro aus, bei einem Defizit der Kommunen von 5 Milliarden € allein im ersten Halbjahr 2024. Zum Vergleich: in Baden-Württemberg bekommen die Kommunen 15% aus dem allgemeinen Steuerverbund.
Auch sollte man zur Kenntnis nehmen, dass z.B. die Finanzzuweisungen nach Art. 7 Abs. 2 FAG vom Freistaat festgelegt werden. Seit 2019 ist die Höhe von 18,42 € je Einwohner und Haushaltsjahr unverändert; trotz des Überfalls auf die Ukraine und der damit einhergehenden höheren Ausgaben, trotz gestiegener Kosten in allen Bereichen, trotz Tariferhöhungen, uvm.
Und auch in Bayern gelte das Konnexitätsprinzip, das bedeutet, dass der Freistaat dem Landkreis die Kosten für die Leistungen erstatten muss, die wir für ihn erbringen.
Daßler: “Und hier waren wir Fraktionsübergreifend der Meinung, dass dies eben nicht vollständig durch den Freistaat erfolgt, es wurde für die Jahre 2022 und 2023 eine Kostenunterdeckung von rund 16 bzw. 19 Millionen € festgestellt. Das sind die Fakten, die bei den Haushaltsberatungen festgestellt wurden“.
Hintergrund – Auszug aus Art. 7 FAG Finanzzuweisungen:
(1) Die Gemeinden, die Verwaltungsgemeinschaften und die Landkreise erhalten Finanzzuweisungen als Ersatz des Verwaltungsaufwands für die Aufgaben des jeweils übertragenen Wirkungskreises, die Landkreise auch als Ersatz des Verwaltungsaufwands für die Staatsbehörde Landratsamt (Art. 53 Abs. 2 der Landkreisordnung).
(2) Als Finanzzuweisungen werden gewährt:
1. den Landkreisen das volle Aufkommen der vom Landratsamt als Staatsbehörde festgesetzten Kosten (Gebühren und Auslagen) sowie die von den staatlichen Gesundheits- und Veterinärämtern festgesetzten Benutzungsgebühren für das Haushaltsjahr,
2. den Landkreisen ferner Zuweisungen in Höhe von 18,42 € je Einwohner und Haushaltsjahr,
Siehe auch: Rede zum Haushalt 2025 von Silvia Daßler, Fraktionsvorsitzende