Anfrage: Wie geht es weiter mit der Mitfinanzierung der Jugendsozialarbeit an Schulen aus Bundesmitteln für das Bildungs- und Teilhabepaket nach SGB II über den 31.12.2013 hinaus?
Sehr geehrter Herr Landrat,
die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt sich die Frage, wie eine Mitfinanzierung der Schulsozialarbeit in den Kommunen aus Bundesmitteln für das Bildungs- und Teilhabepaket nach SGB II über den 31.12.2013 hinaus dauerhaft zu ermöglichen ist. Im Landkreis Augsburg trägt das zur schulischen Bildung und zur sozialen Teilhabe junger Menschen bei.
Um dies auch langfristig zu gewährleisten ist es erforderlich, die Gelder zur Jugendsozialarbeit an Schulen, die bisher als einmalige Förderung Teil des Bildungs- und Teilhabepaketes waren und die im Rahmen der Zuweisung zu den Unterbringungskosten an den Landkreis geflossen sind, zu verstetigen.
Wir sind der Ansicht, es sollte die Aufforderung an den Bund erfolgen, dass dieser eine Mitfinanzierung der Schulsozialarbeit in den Gebietskörperschaften und Kommunen aus Bundesmitteln für das Bildungs- und Teilhabepaket nach SGB II über den 31.12.2013 hinaus dauerhaft gewährleistet.
Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordern deshalb den Landkreis auf an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag zu appellieren, auch für die Jahre ab 2014 die Bereitstellung folgender Gelder für diese Aufgabe zur Verfügung zu stellen und dem entsprechenden vom Bundesrat in seiner Sitzung am 3. Mai 2013 eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des § 46 SGB II zuzustimmen (Bundesratsdrucksache 319/13).
Zur Begründung:
Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil vom Februar 2010 die Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen, die Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II beziehen, angemahnt. Der Bundesgesetzgeber hat deshalb u. a. zur Absicherung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II beziehen, das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket in § 28 SGB II eingeführt.
Ein wichtiges Teilergebnis des Vermittlungsverfahrens bei diesem Gesetzgebungsverfahren zum SGB II war, dass der Bund zusätzlich zu den Kosten des Bildungs- und Teilhabepaktes im engeren Sinne, ab dem Jahr 2011 über eine 2,8 Prozentpunkte erhöhte Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II (Kosten der Unterkunft – KdU) ca. 400 Mill. Euro zusätzlich jährlich zur Verfügung stellt. Mit diesem Geld sollten Kreise und kreisfreie Städte zum einen zusätzliche Jugendsozialarbeit an Schulen und andere Projekte, die einen Beitrag dazu leisten, dass Kinder und Jugendliche einen Zugang zu den Leistungen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten, und zum anderen Mehraufwendungen für Mittagessen in Horteinrichtungen finanzieren. In vielen Kommunen werden diese Mittel für die Bezahlung von Schulsozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern genutzt.
Auch in unserem Landkreis wurden Jugendsozialarbeiter/innen an Förderschulen und weiterführenden Schulen eingestellt.
Diese im § 46 des SGB II festgelegte erhöhte quotale Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft ist im § 46 SGB II bis Ende 2013 befristet. Diese Befristung wurde bereits seinerzeit im Vermittlungsverfahren kritisch kommentiert, da sie die Fortfinanzierung der zusätzlichen Jugendsozialarbeit an Schulen und anderer Projekte gefährdet. Die meisten Länder und Kommunen können die vom Bund angeschobene Finanzierung nicht durch eigene Mittel ab 2014 ersetzen.
Zudem ist hervorzuheben, dass die Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt, bei der auch der Bund weiterhin mit in der Verantwortung steht.
Deshalb sollte, wie bereits zuvor benannt, die Aufforderung an den Bund erfolgen, dass dieser eine Mitfinanzierung der Schulsozialarbeit in den Gebietskörperschaften und Kommunen aus Bundesmitteln für das Bildungs- und Teilhabepaket nach SGB II über den 31.12.2013 hinaus dauerhaft gewährleistet.