Antrag: Bezahlung von Schulfahrten durch den Landkreis

Sehr geehrter Herr Landrat,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in der AZ vom 15.06.2026 wurde der Fall einer Familie geschildert, die in Zukunft nicht mehr die Fahrtkosten zur bisherigen Schule bezahlt bekommen soll, da ab der 8. Klasse, die das Mädchen ab dem neuen Schuljahr 2026/2027 besuchen wird, dasselbe Angebot in einer wohnortnäheren Schule besteht.

Diese Regelung mag Sinn machen, wenn durch den Schulwechsel (gleiches Bildungsangebot vorausgesetzt) für den Landkreis tatsächlich weniger Fahrtkostenerstattung anfallen würde. Ist dies jedoch nicht der Fall, wie etwa in dem in der AZ vom 15.06.2026 geschilderten Fall, darf der Schulwechsel nicht aus Kostengründen gefordert werden.

Die Regelung, dass der Landkreis mit „fiktiven“ Kosten rechnen muss, die so gar nicht entstehen, ist verständlicherweise nicht nachvollziehbar und steht daher dem berechtigten Interesse der Vermeidung eines Schulwechsels entgegen.

Unsere Fraktion beantragt daher:

1. Die Verwaltung wird gebeten die Sachlage im zuständigen Ausschuss zu erläutern.

2. In Zukunft sollen die tatsächlichen Kosten zur Beurteilung herangezogen werden; sprich, bei gleichbleibenden Kosten für den Landkreis soll kein Schulwechsel gefordert werden bzw. bei dessen Ablehnung soll weiterhin die übliche Kostenerstattung erfolgen.

Für die Fraktion mit freundlichen Grüßen

Silvia Daßler     

Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/ Die GRÜNEN Kreistag Augsburg Land 

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