Sehr geehrter Herr Landrat,
als Reaktion auf die Atom-Katastrophe in Japan werden bei uns vor Ort wie auch überall sonst in Deutschland die Fragen nach der Sicherheit atomarer Anlagen, nach Notfallplänen aber auch nach einem „Ausstieg aus dem Ausstieg” und der Verantwortbarkeit der Atomenergiepolitik intensiv geführt. Die Menschen machen sich Sorgen.
Nach letzten Meldungen will die Regierungskoalition in Berlin „vorerst die Verlängerung der Laufzeiten für drei Monate aussetzen” und beabsichtigt, dass alte Meiler, die nur wegen der längeren Laufzeiten noch am Netz sind, auf ihre Sicherheit hin geprüft und notfalls auch abgeschaltet werden sollen.
Die Stadt Augsburg hat lt. AZ vom 15.03.2011 ein Bürgertelefon eingerichtet, um besorgten Bürger/innen Auskunft zu geben und eine Prüfung der „Notfallpläne für das Atomkraftwerk Gundremmingen” angekündigt.
Die Entfernung des Landkreises Augsburg zum Kernkraftwerk Gundremmingen ist gerade mal 12km Luftlinie. Zusmarshausen ist 22km entfernt, Welden 20km und Altenmünster lediglich 18km. Nach einem 25km-Radius um Gundremmingen wäre unser Landkreis somit bei einem Reaktorunfall unmittelbar betroffen. Um bei einem Störfall schnell handeln zu können, muss der Landkreis Augsburg Kenntnis über den Inhalt der Notfallpläne haben.
Unsere Fraktion stellt aufgrund der oben geschilderten Sachlage folgenden Antrag:
Der Landkreis fordert die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung auf, die Atomkraftwerke Gundremmingen B und C schnellstmöglich abzuschalten. Der Landkreis Augsburg lehnt eine Verlängerung der Laufzeiten bis zum Jahr 2030, wie sie in der Vereinbarung mit den Stromkonzernen beschlossen wurde, ab.
Der Landkreis Augsburg fordert die zuständigen Stellen auf, die sicherheitstechnischen Anforderungen der AKW Gundremmingen B und C, sowie des dortigen Zwischenlagers von unabhängigen Experten prüfen zu lassen.
Die Landkreiswaltung berichtet über getroffene Maßnahmen und über das Ergebnis der Überprüfung der Notfallpläne. Des weiteren soll dargelegt werden, wie die Bevölkerung umfassend über die Notfallpläne informiert wird.
Begründung:
Das 1984 in Betrieb gegangene Atomkraftwerk Gundremmingen mit seinen Blöcken B und C genügt nicht mehr den heute zu stellenden Sicherheitsanforderungen.
2.1. Bei den beiden Blöcken handelt es sich um Siedewasserreaktoren (wie übrigens auch in Fukushima). Hier wird die Dampfturbine direkt mit dem Wasserdampf betrieben, der im Reaktordruckbehälter erzeugt wird. Das heißt, dass diese Reaktoren nur einen Wasser – Dampfkreislauf haben und der radioaktive Kreislauf damit nicht auf den Sicherheitsbehälter beschränkt ist. Dieser „Verzicht” auf einen zweiten Wasserkreislauf im Siedewasserreaktor führt dazu, dass radioaktiv kontaminiertes Wasser auch ins Maschinenhaus und an die Turbinen kommt, was eine besondere Schwachstelle dieses Reaktortyps ausmacht. Den einzigen Wasserkreislauf durch das sicherheitstechnisch sehr schlecht gegen Anschläge geschützte Maschinenhaus zu führen, stellt dabei ein besonderes Sicherheitsrisiko dar.
2.2. Für die Betreiber haben diese Siedewasserreaktoren jedoch den Vorteil, dass mit ihnen Lastsprünge gefahren werden können. Seit einigen Jahren hat die Bayerische Staatsregierung diesen Lastfolgebetrieb für das AKW Gundremmingen genehmigt. Diese Betriebsweise belastet das AKW außerordentlich und führt zu einem stärkeren Verschleiß. Hinzu kommt, dass in Siedewasserreaktoren, in denen das Wasser im Reaktor zum Sieden, also zur Dampf- einschließlich Blasenbildung gebracht wird, das Reaktorgefäß infolge der die Neutronen kaum bremsenden Dampfblasen besonders stark angegriffen und geschwächt wird.
2.3. Auch geben, wie die offiziellen Jahresstrahlungsberichte zeigen, die Siedewasserreaktoren im Durchschnitt mehr Radioaktivität über den Kamin und das Abwasserrohr an die Umwelt ab als die Druckwasserreaktoren.
2.4. Insbesondere muss auf den mangelnden Schutz gegen den Absturz von Flugzeugen und gegen terroristische Angriffe hingewiesen werden. Mindestens in diesen beiden Punkten hat sich die Gefährdungseinschätzung seit der Inbetriebnahme so wesentlich erhöht, dass man von einem Wegfall der ursprünglichen Beurteilungsgrundlage ausgehen kann.
2.5. Störfälle: Das vor 26 Jahren in Betrieb genommene Atomkraftwerk Gundremmingen ist wie jede technische Anlage mit zunehmender Betriebsdauer auch störanfälliger. Das beweist die Störanfälligkeit der älteren deutschen Atomkraftwerke, die aus diesem Grund bereits vom Netz genommen werden mussten.
Im Jahr 2007 wurde die Aufsichtsbehörde über neun „Zwischenfälle” informiert; im Jahr 2008 erfolgte vorsorglich eine Abschaltung des Blocks B wegen einer Leistungsminderung in einer der Niederdruckturbinen um rund 3%. Grund war eine defekte Schweißnaht an einem Rohr. Im Februar/März 2010 kam es zu einem „doppelten Kühlwasserpumpenausfall”.
2.6. Zwischenlager: Im August 2006 wurde auf dem Gelände des Atomkraftwerkes ein so genanntes „Zwischenlager für verbrauchte Brennelemente” eröffnet. Die Betonwände mit einer Stärke von 85 cm sind dünner ausgelegt als in vergleichbaren Zwischenlagern in Norddeutschland (Brockdorf hat ca. 120 cm Wandstärke). Auch das Betondach ist mit 55 cm wesentlich schwächer ausgelegt als die Dächer in Norddeutschland (Brockdorf hat 130 cm). Seit 2006 haben sich dort 28 Castoren mit je 52 ausgedienten Brennelementen angesammelt. Ca. alle 2 Monate kommt ein neuer Castor hinzu.
Angesichts der besonderen Gefährdungssituation ist eine weitere Gefahrzeitverlängerung und damit Erhöhung des Gefährdungspotenzials des Atomkraftwerkes Gundremmingen nicht zu verantworten.
Ursula Jung, Paul Reisbacher, Hannes Grönninger
Joachim Schoner, Silvia Daßler, Eva Roeßner