| Anträge, Klima

Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt nachfolgenden Antrag an den Personal- und EDV – Ausschuss 06.04.2011

Einstellung einer/s Klimaschutzbeauftragten:

Unsere Fraktion räumt dem Thema „Klimaschutz“ eine hohe Priorität ein. Klimaschutz ist ein wesentliches Zukunftsthema und eine Querschnittsaufgabe. Um hier tatsächlich voranzukommen und Dinge in Bewegung zu setzen und auch umzusetzen braucht es eine ausreichend gute Stellenausstattung.

Die Fraktion von Bündnis 90 / Die GRÜNEN stellt daher zur Einstellung einer/s Klimaschutzbeauftragte/n folgenden

Antrag:

1. Die Stelle einer/s Klimaschutzbeauftragten ist mit der Entgeltgruppe 12 (mindestens aber mit 11) zu bewerten und nach Ablauf der Probezeit als eine unbefristete Stelle weiterzuführen.

2. Die laufenden Nr. 12 bis 14 der Arbeitsplatzbeschreibung sind einer eigenen Planstelle (0,5 – Stelle) zuzuweisen.

Zur Begründung

1. Die Stelle erfordert unter anderem Eigenverantwortung, den Aufbau eines neuen Bereichs, ein Hochschulstudium. Qualifiziertes Personal gerade für den Bereich Klimaschutz ist aktuell sehr gefragt. Aufbau- und Vernetzungsarbeit erfordert zusätzlich ein hohes Engagement, Kommunikations- und Organisationstalent auch außerhalb üblicher Arbeitszeiten und dafür braucht es auch genügend Zeit. Um entsprechende Bewerbungen für die Stelle zu erhalten, ist es aus unserer Sicht geboten und notwendig, die Stelle in der Entgeltgruppe 12, mindestens aber in Entgeltgruppe 11 auszuweisen und abgesehen von der Probezeit ist sie als unbefristete Stelle einzurichten.

2. Die laufenden Nummern 12 – 14 der Arbeitsplatzbeschreibung sind zusammenzufassen für die Entwicklung, Einführung, Umsetzung und Durchführung eines Energiesparmodells an den Schulen des Landkreises. Bei der Stadt Augsburg ist hierfür eine ganze Planstelle erforderlich, wobei in der Einführungsphase ca. 1,5 Planstellen erforderlich waren. Das absolute Mindestmaß für diesen Themenkomplex erfordert nach Rücksprache mit erfahrenen Verwaltungsangestellten (Kommunales Energiemanagement und Klimaschutzleitstelle der Stadt Augsburg) mindestens 0,5 Planstellen beim Landkreis Augsburg. Verknüpft mit der Auflage, dass diese ½ Stelle neu einzurichten ist, wird sie für drei Jahre (vom 01.01.2011-31.12.2013) vom Freistaat Bayern gefördert und ist somit für den Landkreis kostenneutral.

Unter der lfd. Nr. 3. Aufbau und Betreuung von Netzwerken für Energie, Klimaschutz und CO2 – Minderung ist die Mitarbeit in der aufzubauenden Energieagentur zu verstehen. Die Lfd. Nr. 5 und 9 fallen ebenfalls teilweise unter den Themenkomplex Energieagentur. Hier hat sich der Landkreis gegenüber A³ vertraglich verpflichtet 0,4 Planstellen zur Verfügung zu stellen.

Die lfd. Nr. 4. und 10. „Leitlinien zur energetischen Sanierung aller landkreisangehörigen Liegenschaften“ etc. und Bearbeitung von Förderanträgen für den Landkreis binden mindestens 0,2 bis 0,3 Planstellen (in der Aufbauphase noch mehr).

Unter der lfd. Nr. 2. ist die Aufstellung des Klimaschutzkonzeptes und die Verfolgung der Umsetzung zu verstehen, was die Planstelle mit 0,2 Anteilen bindet.

Somit verbleiben für die lfd. Nr. 1.; 6.; 7.; 8. und 11 noch insgesamt 0,1 – 0,2 Planstellenanteile. Das ist eindeutig zu wenig. Nur wenn für die konkret abgrenzbaren Bereiche der lfd. Nummern 12-14 eine eigene Stelle eingerichtet wird besteht die Chance, dass die Klimaschutzstelle erfolgreich arbeiten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Jung, Fraktionsvorsitzende

Silvia Daßler, Mitglied des EDV- und Personalausschusses

Joachim Schoner, Mitglied des Bau- und Umweltausschusses

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