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In einem Artikel der Augsburger Allgemeinen vom 4. April 2018 heißt es, dass die zuständige Staatsanwaltschaft bereits seit 2016 gegen mehrere Busunternehmen und Privatpersonen in Bayerisch-Schwaben wegen des Verdachts einer kartellrechtswidrigen Absprache ermittelt.

Konkret wurde den Beschuldigten vorgeworfen, durch kartellrechtswidrige Absprachen, unter anderem den AVV Augsburg – und damit mittelbar auch den Landkreis Augsburg – möglicherweise in Millionenhöhe- geschädigt zu haben.

Die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt hierzu folgende Anfragen:

  1. Sind die strafrechtlichen Ermittlungen inzwischen abgeschlossen? Wenn ja mit welchem Ergebnis.
  2. Ist bereits eine Prüfung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche seitens des Landkreis Augsburg dahingehend erfolgt , ob dem AVV Augsburg und/oder dem Landkreis Augsburg gegen die Busunternehmen und Privatpersonen, die ggfs. eine kartellrechtwidrige Absprache getroffen haben, u.U. zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz, zumindest dem Grunde nach, zustehen?
  3. Falls ja: Zu welchem Ergebnis gelangte diese Prüfung?

Falls eine solche Prüfung noch nicht erfolgt ist, beantragen wir:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe dem Landkreis Augsburg zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber den Busunternehmen und Privatpersonen, die kartellrechtwidrige Absprachen getroffen haben, zustehen.
  2. Sollte diese Prüfung zu dem Ergebnis gelangen, dass dem Landkreis Augsburg zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz gegen die besagten Busunternehmen und Privatpersonen zustehen, wird die Verwaltung beauftragt, unverzüglich, spätestens nach Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen, alle rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die vollumfängliche Geltendmachung der festgestellten Ansprüche sicherzustellen.
  3. Sollte die Prüfung zu dem Ergebnis gelangen, dass dem AVV Augsburg zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Busunternehmen und Privatpersonen zustehen, wird die Verwaltung beauftragt, unverzüglich, spätestens nach Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die vollumfängliche Geltendmachung der festgestellten Ansprüche seitens des AVV Augsburg zu ermöglichen.
  4. Für den Fall, dass der Landkreis erfolgreich zivilrechtliche Ansprüche in diesem Zusammenhang geltend machen kann bzw. über den AVV Augsburg anteilig Rückzahlungen erhält, werden die entsprechenden Einnahmen hieraus zweckgebunden für die Erhöhung des „600.000.-€-Topfes“ verwendet.

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