Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der Sommer 2021 war vielerorts geprägt von extremen Dauerregen und Hochwasser. Bilder von den Flutkatastrophen in Rheinlandpfalz und Nordrheinwestfalen und den dort angerichteten Zerstörungen zeigen ein erschreckendes Ausmaß der Zerstörung und menschlichem Leid. Auch die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben mit Hochwasser-Ereignissen zu kämpfen.

Es ist mittlerweile wissenschaftlich anerkannt, dass extreme Wetterereignisse wie das Genannte durch den Klimawandel verstärkt und vermehrt auftreten werden. Insofern ist es unserer Meinung nach ratsam, den Katastrophenschutz und die Gewässer im Landkreis Augsburg auf mögliche Gefährdungen durch Großwetterlagen und extreme Wetterereignisse hin zu untersuchen und gegebenenfalls neben dem schon bestehenden Hochwasserschutz weitere Präventionsmaßnahmen zu ergreifen.

Deshalb stellt unsere Fraktion folgenden

Berichtsantrag:

Im Kreisausschuss werden die Mitglieder über folgende Sachverhalte informiert:

  1. Die Organisation des Katastrophenschutzes im Landkreis Augsburg.
    Dabei soll auch auf die Ergebnisse des Warntages 2020 und des landkreiseigenen Warntages 2021 und möglicherweise dabei festgestellte, bestehende Probleme im Landkreis eingegangen werden. Insbesondere interessiert uns dabei, ob es bei den Sirenen im Landkreis Nachrüstungsbedarf gibt, bzw. ob seit dem Warntag im Juli letzten Jahres Sirenen nachgerüstet worden sind.
  2. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit Warnapps wie NINA oder KATWARN auf ihren Smartphones zu installieren.
    Stehen dem Landratsamt Informationen darüber zur Verfügung, wie viele der Landkreisbürger*innen Warnapps installiert haben? Darüber hinaus bitten wir zu prüfen, inwieweit eine Werbekampagne für diese Warnapps im Landkreis durchführbar und sinnvoll sein könnte.
  3. Laufende und geplante Maßnahmen zur Prävention von Überflutung je Gewässer im Landkreis Augsburg und Bewertung des Grads der Umsetzung, bzw. des Grads der Erneuerungsbedürftigkeit?
  4. Auflistung der wasserrechtlichen und baulichen Vorgaben und Vorschriften hinsichtlich des Hochwasserschutzes im Landkreis an Bauvorhaben im Privatbereich und bei öffentlichen Bauten.
    Hierbei wäre es eventuell hilfreich, wenn das Wasserwirtschaftsamt seine Zuständigkeit und Arbeitsweise vorstellen könnte.
  5. Einschätzung des Wasserwirtschaftsamtes und des Landratsamtes, ob die Klassifizierung der Jährlichkeit (HQ100, HQhäufig, HQ10, etc.) von Hochwasserereignissen durch die Folgen des Klimawandels angepasst werden muss und ob hinsichtlich des Hochwasserschutzes deshalb zusätzliche Maßnahmen notwendig werden.

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Daßler, Fraktionsvorsitzende
Felix Senner, Mitglied des Kreistages
Ursula Reichenmiller-Thoma, Mitglied des Kreistages

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