Sehr geehrter Herr Landrat Martin Sailer.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist am 05. Januar 2023 in Kraft getreten. Diese umfassende Initiative der Nachhaltigkeitsgesetzgebung legt ein europaweit geltendes, einheitliches und damit vergleichbares Rahmenwerk für die Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsbelangen von Unternehmen fest.

Viele Unternehmen werden ab dem Kalenderjahr 2025 für das Bezugsjahr 2024 berichtspflichtig werden. Laut aktuellem Stand müssen kommunale Beteiligungsgesellschaften ab dem 01.01.2026 mit Bezugsjahr 2025 CSRD-konforme Nachhaltigkeitsberichte vorlegen, so sie bilanzrechtlich analog zu großen Kapitalgesellschaften berichtspflichtig sind.

Damit einhergehend entsteht für Unternehmen ein nicht unerheblicher Aufwand. Es ist davon auszugehen, dass berichtspflichtige Unternehmen ab dem 01.01. eines Bezugsjahres entsprechende Daten strukturiert sammeln müssen, um im Folgejahr den Nachhaltigkeitsbericht mit dem Lagebericht der Geschäftsleitung vorlegen zu können.

Auf unseren Landkreis übertragen bedeutet dies, dass wir noch im Jahr 2024 Klarheit darüber herstellen sollten, welche unserer Kommunalunternehmen von dieser Richtlinie betroffen sein werden und wie sie diese praktikabel und möglichst kostengünstig umsetzen können.

Deshalb richtet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgende Fragen an die Verwaltung des Landkreises Augsburg:

  1. Wie viele und welche der kommunalen Unternehmen mit Beteiligung des Landkreises sind bzw. werden nach der CSRD berichtspflichtig?
  2. Wie kann der Landkreis seine kommunalen Unternehmen bei der CSRD Berichterstattung unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Daßler (Fraktionsvorsitzende)
Felix Senner (Stellvertretender Fraktionsvorsitzender)

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreistag Augsburg-Land

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