| Anfragen, Soziales

Sehr geehrter Herr Landrat,

ist das Wohl von Kindern, Jugendlichen oder Familien gefährdet, so stellt die Schweigepflicht für einige Berufsstände eine hohe Hürde da, initiativ zu werden. Beispielsweise sind für die Ärzteschaft Regelungen zur einzelfallbezogenen Zusammenarbeit im Kinderschutz von zentraler Bedeutung. So werden die Schwelle und die Befugnis beschrieben, an der so genannte Berufsgeheimnisträger Informationen an das Jugendamt weitergeben dürfen, wenn sie die Beteiligten aus der Familie bei vermuteter Kindeswohlgefährdung nicht dafür gewinnen konnten, von sich aus Hilfen in Anspruch zu nehmen. Mittlerweile wird es bundesweit gesetzlich geregelt, wann eine Ärztin oder ein Arzt unter Bruch der ärztlichen Schweigepflicht dem Jugendamt über eine Kindeswohlgefährdung Mitteilung machen darf.

Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat in diesem Zusammenhang folgende Fragen, um deren Beantwortung wir in der kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses bitten:

  1. Welche Erfahrungen hat die koordinierte Kinderschutzstelle (KoKi) zwischenzeitlich mit dem Thema Schweigepflicht – Kindswohlgefährdung?
  2. Wie wird das vom Landratsamt erstellte Kinderschutzkonzept 2015 angenommen?
  3. Wie verläuft die Zusammenarbeit zwischen Ärzten/Hebammen und der KoKi?  
  4. Wurden die Ärzte und Hebammen darüber informiert, dass diese ein Beratungsrecht bei dem Konfliktthema Schweigepflicht – Wohl des Kindes haben und wurden mögliche Ansprechpartner aufgezeigt?

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