1. Beteiligungsbericht
Bei der Durchsicht des Beteiligungsberichts 2020 zur WBL fiel auf, dass die Wohnungszugänge
zwischen 31.12.2019 und 31.12.2020 lediglich 46 betrug (Gesamtbestand 4942), wobei diese
sowohl aus Fertigstellung, Erwerb, Modernisierung, als auch aus Nutzungsänderungen stammten und somit nicht erkennbar ist, was an Wohnungen tatsächlich neu entstanden ist.
Auf der aktuellen Seite der WBL steht ebenfalls ein Bestand an eigenen Mietwohnungen von
4942., obwohl meiner Kenntnis nach u.a. Anfang 2021 einundzwanzig Wohneinheiten in Diedorf und Ende 2021 acht Wohneinheiten in Wehringen entstanden sein sollen.

Frage: Wie viele Mietwohnungen sind tatsächlich neu entstanden? Wie viele wurden „dazugekauft“, wie viele sind aus Nutzungsänderungen entstanden und um welche Nutzungsänderungen handelt es sich hierbei?
Frage: Wie ist der aktuelle Bestand an eigenen Mietwohnungen?

2. Artikel der AZ vom 07.08.2022
In einem Artikel der AZ vom 07.08.2022 war nun auch zu lesen, dass der Wohnungsbau (der WBL) im Landkreis rückläufig sei und dass bereits 2021 die WBL laut Geschäftsbericht (dieser ist auf der Homepage der WBL nicht aufgeführt) nur noch die Hälfte in Neubauten investiert habe, nahezu unverändert sei der Aufwand für Sanierungen gewesen. Dabei sagt Geschäftsführer Herr Hartmann, dass er auf den Neubau von 50 bis 60 Wohnungen im Jahr setze, da dies die Gesellschaft aus eigener Kraft stemmen könne. „Werde mehr gewünscht, müssten die Gesellschafter zuschießen“.

Frage: Wie viele Mietwohnungen wurden in den letzten 5 Jahren tatsächlich neu gebaut? Wie viele werden in den nächsten 3 Jahren fertiggestellt?
Frage: Auf welchen Betrag müssten die Finanzmittel der WBL erhöht werden um ein Neubauprogramm von 100 bis 150 Wohnungen im Jahr bewerkstelligen zu können?

Weiter führte Herr Hartmann aus: „Die wirtschaftliche Entwicklung mache Neubauvorhaben für die WBL schwieriger; geeignete Grundstücke seien schon länger kaum zu bekommen, hinzu kommen die Preissteigerungen am Bau“ (AZ 07.08.2022).

Frage: Welche Maßnahmen werden ergriffen, welche Konzepte werden erarbeitet um dieses Problem anzugehen? Welche Alternativen zum Neubau auf einem unbebauten Grundstück werden geprüft? Beispielsweise die Überbauung von Parkflächen, die Aufstockung von Bestandsgebäuden, der Umbau von Büros, die durch neue Arbeitsformen (Homeoffice) nicht mehr benötigt werden.

3. Steigende Gaspreise – Heizkostenvorauszahlungen

Frage: Mit welcher Erhöhung der Heizkosten-Vorauszahlungen für die Mieterinnen der WBL rechnet die WBL und welche Unterstützungsmaßnahmen plant die WBL für Mieterinnen, die dies nicht stemmen können?

4. Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Kreistag von Augsburg zwischen CSU und SPD in den Jahren 2020 bis 2026
In der Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Kreistag von Augsburg zwischen CSU und SPD in den Jahren 2020 bis 2026 steht zum Thema Wohnungsbau folgendes:

Stärkung der Wohnungsbau GmbH für den Landkreis Augsburg (WBL) um eine aktivere Rolle bei der Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum zu spielen (inkl. Einbeziehung von speziellen Wohnformen z.B. für Menschen mit Behinderung, ältere Menschen und die Überlegung von Belegungsrechten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises oder von Beteiligungen des Landkreises, sowie ,,systemrelevanter“ Berufsgruppen).

Dabei wird auch eine intensivere Kooperation mit Kommunen, anderen Bauträgern (z.B. der Wohnbaugruppe Augsburg) und bei Bedarf Wohnungsbaugenossenschaften ermöglicht.

Damit wird erreicht, dass die WBL in den kommenden 6 Jahren noch mehr neuen Wohnraum zur Verfügung stellen kann, als im Ergebnis der vergangenen Jahre.

Dabei liegt ein Schwerpunkt der Aktivitäten auch außerhalb der Verdichtungsräume im Landkreis.

Zudem wollen wir die WBL öffnen für die Finanzierung, Planung und Errichtung von Liegenschaften für den Landkreis und bei Bedarf auch für weitere Interessenten.

Frage: Wurde die WBL gestärkt um eine aktivere Rolle bei der Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum einnehmen zu können und wenn ja, wie?

Frage: Gibt es die genannten speziellen Wohnformen z.B. für Menschen mit Behinderung oder ältere Menschen oder sind entsprechende Projekte geplant?

Frage: Hat sich an den Belegungsrechten zugunsten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landkreises oder von Beteiligungen des Landkreises, sowie ,,systemrelevanter“ Berufsgruppen etwas geändert?

Frage: Konnte bei den Vorhaben der Spiegelstriche 2 – 4 schon etwas erreicht werden? Und wenn ja, was?

Mit freundlichen Grüßen
Silvia Daßler
Fraktionsvorsitzende

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