Nicht erst seit „Corona“, aber nun umso dringlicher, muss beraten und diskutiert werden, wie sich unser Landkreis wieder weiterentwickeln kann, wie Strukturen nachhaltig aufgebaut werden können um die aktuelle Krise zu bewältigen und auf zukünftige Krisen gut vorbereitet zu sein. Wie kann sich unser Landkreis nachhaltig, zukunftsfähig und sozial gerecht weiterentwickeln? Wie können wir uns aktuellen und zukünftigen gesellschaftlichen Entwicklungen stellen? Welche Strukturen braucht die Arbeit im Kreistag hierfür?

Deshalb schlagen wir an einigen Stellen der künftigen Geschäftsordnung des Kreistags Änderungen vor.

1. Einrichtung eines „Kreisentwicklungsausschusses“

Unsere Fraktion möchte den Themen, die für die Entwicklung unseres Landkreises zunehmend wichtig sind -wie beispielsweise die Weiterentwicklung des ländlichen Raums, die regionale Wirtschaftsförderung, Tourismus, Digitalisierung und einiges mehr- konzentriert und im Zusammenhang einem Ausschuss zuordnen.

Wir schlagen deshalb hierfür einen neuen Ausschuss mit der Bezeichnung „Kreisentwicklungsausschuss“ vor.

Aufgaben dieses Ausschusses sollten u.a. sein:

•            Regionale Wirtschaftsförderung

•            Entwicklung ländlicher Raum – Förderung der (ökologischen) Landwirtschaft und Direkt- und Regionalvermarktung

•            Tourismus

•            Digitalisierung

•            Projekte der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit

2. Einrichtung eines Ausschusses für Soziales, Familie, Gesundheit und Integration

Neben der wirtschaftlichen Entwicklung stehen für unsere Fraktion die Weiterentwicklung und Stärkung unseres Landkreises im Hinblick auf das gute Zusammenleben, die Chancengerechtigkeit und Chancengleichheit im Mittelpunkt. Gerade die Themen Soziales, Familien, Gesundheit und Integration sind Themen, die angesichts der Entwicklungen in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung gewinnen. Deshalb sollten diese Themen ebenfalls einem Ausschuss des Kreistags zugeordnet werden.

Aufgaben dieses Ausschusses sollten u.a. sein:

•            Inklusion

•            Integration

•            Gesundheitswesen

•            Prävention

•            Demografie

•            Bürgerschaftliches Engagement

•            Zuständigkeit für und Zusammenarbeit mit dem Beirat für Soziales und Seniorenfragen

•            Zuschusswesen für soziale Projekte und Maßnahmen

3. Der Schul- und Kulturausschuss wird umbenannt in Ausschuss für Schule, Bildung, Kultur, Ehrenamt und Sport

Das Thema Bildung ist ein gesellschaftliches Megathema und findet nicht nur in der Schule statt. Gerade unser Landkreis, der sich als Bildungsregion versteht, muss dieses Megathema ganzheitlich betrachten und daher die Phasen der frühkindlichen, schulischen, betrieblichen und universitären Bildung sowie der (betrieblichen) Weiterbildung einen hohen Stellenwert einräumen. Diesem wollen wir durch die Umbenennung und er inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Thema Rechnung tragen.

Des Weiteren ist das Thema Kultur fortzuführen, ergänzend um die Bereiche Ehrenamt und Sport, die in unseren Augen große Schnittmengen mit dem Bildungsbereich besitzen und durch das Auftauchen in der Namensnennung und der zukünftigen gestärkten thematischen Arbeit des Ausschusses auch den Bürger*innen unsere Wertschätzung zeigt.

Aufgaben dieses Ausschusses sollten u.a. sein:

•            Nachhaltige Schulbedarfsplanung

•            Verzahnung der vorschulischen, schulischen, universitären, betrieblichen Bildung sowie der (betrieblichen) Weiterbildung

•            Optimale Ausstattung der Bildungsinstitutionen des Landkreises

•            Digitalisierung der Bildungsinstitutionen des Landkreises

•            Flächendeckende, nachhaltige Angebote der Mittagsverpflegung in den Bildungsinstitutionen des Landkreises

•            Fortentwicklung der Idee des Bildungslandkreises in eine gelebte Praxis

•            Bildung zur Nachhaltigkeit in allen Bildungsinstitutionen des Landkreises

•            Förderung der Kulturschaffenden im Landkreis

•            Nachhaltiger Denkmalschutz

•            Förderung des Ehrenamtes

•            Förderung des Vereinssportes unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Sportbeirates

•            Förderung von vereinsungebundenen Sportangeboten (z. B. Einrichtung von Walkingstrecken, Wanderwegen, Mountainbike-Trails)

4. Der Umwelt- und Energieausschuss wird umbenannt in Ausschuss für Umwelt, Klima, Energie und Mobilität

Die Themen Klima und Mobilität sind ebenfalls für eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung unseres Landkreises wesentlich. Sie werden bisher schon im Umwelt- und Energieausschuss behandelt. Durch die Benennung in der Bezeichnung des Ausschusses wird diese Bedeutung und die klare Zuständigkeit hervorgehoben.

Aufgaben dieses Ausschusses sollten u.a. sein:

•            Umwelt- und Naturschutz

•            Landschaftspflege

•            Klima

•            Mobilitätskonzepte (Rad, ÖPNV, SPNV)

•            Energie, Ausbau der regenerativen Energien, Energie-Einsparmaßnahmen

•            Beteiligung bei Bauangelegenheiten für den Bereich Klima, Energie, ÖPNV-Anbindung in gemeinsamen Sitzungen mit den Fachausschüssen

5. Neu: Ältestenrat statt Fraktionsvorsitzendenrunde

Die Fraktionsvorsitzendenrunde wird überführt in ein Gremium des Kreistags, das in der GeschO geregelt ist. Dies dient der Transparenz und Klarheit über Funktion und Zusammensetzung des Gremiums.

Ältestenrat

Der Ältestenrat besteht aus der Landrät*in, je zwei von den beiden größten Kreistagsfraktionen benannten Mitgliedern sowie je einem von den übrigen Fraktionen bestimmten Mitglied.

Besonders obliegt es ihm, eine Abstimmung zwischen den Fraktionen und Gruppierungen über Art und Zeit der Behandlung wichtiger Angelegenheiten herbeizuführen.

Außerdem ist er für Ehrungen sowie für wichtige Angelegenheiten der Repräsentation vorberatend zuständig.

6. Neu: Ferienausschuss – „Notkreistag“

Für Zeiten, in denen es nicht möglich ist, die zuständigen Ausschüsse oder den Kreistag für anstehende Entscheidungen einzuberufen (Ferienzeit, siehe Not-Kreistag in der „Corona-Krise), soll in der neuen GeschO ein entsprechendes Gremium vorgesehen werden.

Ferienausschuss – und / oder „Notausschuss“

(1) Für die Dauer der Ferienzeit wird ein Ferienausschuss gebildet. Die Ferienzeit beträgt sechs Wochen; sie beginnt jeweils mit dem ersten Ferientag der allgemeinen Sommerschulferien im Freistaat Bayern. Der Ferienausschuss ist ein beschließender Ausschuss besonderer Art. Er erledigt während der Ferienzeit alle Angelegenheiten, für die ansonsten der Kreistag oder ein beschließender Ausschuss zuständig ist. Der Ferienausschuss ist nicht zuständig für Angelegenheiten, die kraft Gesetzes von besonderen Ausschüssen wahrgenommen werden müssen (Art. 32 Abs. 4 Satz 3 GO).

(2) Der Ferienausschuss besteht aus der/dem Landrätin/Landrat oder deren/dessen Stellvertreter/in als Vorsitzendem/der und 14 Kreistagsmitgliedern als Ausschussmitglieder. §33 Abs.2 der GeschO gilt entsprechend.

(3) Der Ferienausschuss kann auch dann – anstelle der Fachausschüsse und des Kreistags – einberufen werden, wenn aufgrund einer festgestellten Notsituation (Katastrophenfall, Pandemie o.ä.) der Kreistag nicht tagen kann und Entscheidungen für den Landkreis zu treffen sind, die nicht in die Zuständigkeit der Landrät*in fallen, bzw. die diese*r nicht per Dringlichkeitsentscheidung treffen kann. Die Regelungen des Ferienausschuss bezüglich Zusammensetzung und Zuständigkeiten gelten entsprechend.

7. Überarbeitung der GeschO im Hinblick auf geschlechtergerechte Sprache

Zur Umsetzung geschlechtergerechter Sprache soll als Schreibweise der sog. Genderstern (hochgestellter Asterisk) angewendet werden.

Begründung:

Die sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter ist für eine erfolgreiche Gleichstellung von hoher Bedeutung. Die Verwendung der generisch maskulinen Schreibweise ist hierfür nicht ausreichend. Frauen werden durch sie nicht erwähnt und sind somit unsichtbar. Es reicht nicht, beispielsweise Kreisrätinnen oder Bürgerinnen einfach „mit zu meinen“. Ziel muss es sein, Männer, Frauen und weitere Geschlechtsidentitäten gleichermaßen anzusprechen und sichtbar zu machen. Geschlechtergerechte Sprache mit dem Genderstern als Platzhalter für mögliche Geschlechter und Geschlechtsidentitäten kann dies leisten. Dabei ist geschlechtergerechte Sprache weder umständlich noch lang. Sie zeugt aber von dem parteiübergreifenden Ziel der Geschlechtergerechtigkeit und von konsequenter Gleichstellungspolitik.

Beispiele aus der GeschO 2014 – 2020:

§ 3 „Der Kreistag ist die durch Wahlen berufene Vertretung der Kreisbürger*innen […].“

§ 6 Absatz 1: „Die Kreisrät*innen sind ehrenamtlich tätig […].“

Ergänzend kann darauf hingewirkt werden Neutralwörter zu verwenden.

Beispiele:

Elternteil, Eltern; Person, Personen; Lehrkraft, Lehrkräfte; Interessenten; Interessierte oder

auch andere Formen der Sprache einzuführen (Gilt an den deutschen Universitäten für die Verfassung von Texten aller Art):

Beispiele:

Direkte Anrede

Originaltext (veraltet)    Alternative (modern)

Das Online-Portal steht den Benutzern ab 1. September zur Verfügung. Das Online-Portal steht Ihnen ab 1. September zur Verfügung.

Verben

Originaltext: Es gab 20 Teilnehmer         

Alternative: Teilgenommen haben 20 Personen

Adjektive

Originaltext: Die Beratung des Betriebsarztes    

Alternative: Betriebsärztliche Beratung

8. §17 Antragstellung

Absatz 1 Satz 3 neu: „Sie müssen spätestens 10 Tage vor der Sitzung bei der Landrätin/dem Landrat eingereicht sein“.

Absatz 5: Anträge von Mitgliedern des Kreistags, für deren Behandlung ein Ausschuss zuständig ist sind grundsätzlich bis zur nächsten oder übernächsten Sitzung des betreffenden Kollegiums, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von drei Monaten zu behandeln, ansonsten ist ein Sachstandsbericht zu geben.

9. § 7 Sitzungszwang, Teilnahme- und Abstimmungspflicht

Absatz 1 Satz 1: Der Kreistag beschließt nur in Sitzungen

==> angesichts von Corona sollte diese Vorschrift ergänzt werden, soweit dazu rechtliche Möglichkeiten bestehen und hier z.B. ggfs. der Verweis auf Videokonferenzen und Fassung von Beschlüssen im Umlaufverfahren aufgenommen werden.

Absatz 1 Satz 5 neu: Die schriftlich eingereichten Anträge werden den Fraktionen, Ausschussgemeinschaften, Gruppen sowie weiteren Kreistagsmitgliedern (Einzelkreisrät*innen) rechtzeitig vor den Sitzungen (elektronisch) zugeleitet.

Für die Fraktion:

Silvia Daßler, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/DIE GRÜNEN

  1. Aktuelles: Anträge bitte hinzufügen (19. Mai 2020)

Antrag: Berichterstattung zu Corona-Folgen in Landkreisschulen

Corona hat den Schulalltag kräftig durcheinandergewirbelt. Auch wenn nun langsam wenige Schülerinnen und Schüler wieder allmählich in die reale Schule zurückkehren, wird noch ein Großteil der Schülerschaft auch im kommenden Schuljahr 2020/21, vielleicht sogar darüber hinaus, von den (Spät)Folgen direkt betroffen sein.

Unsere Fraktion stellt daher folgenden Antrag:

In der 1. Sitzung des für die Schulen zuständigen Fachausschusses (laut Terminplan findet diese erst am 29. Juni 2020 statt) berichtet die Schulverwaltung über den aktuellen Sachstand hinsichtlich der Corona-Folgen auf die Landkreisschulen. Wir wünschen uns in diesem Bericht auch das Darlegen aller Fakten zu der Digitalisierung der Landkreisschulen, da ja der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder in seiner Pressekonferenz vom 5. Mai 2020 bei dieser Thematik klargestellt hat: „Erlerntes nicht wieder verlernen. Erfolge der Digitalisierung sollen die Schule weiterhin beleben“.

In dem Bericht soll insbesondere auf folgende Fragen eingegangen werden:

1.     Welche Konzepte werden an den Landkreisschulen aktuell angewandt, um den staatlichen Vorgaben gerecht zu werden und in welcher Weise wurden dabei die Schulleitungen und Lehr-Kollegien unterstützt?

2.     Besteht aktuell schon das Wissen, ob wir an unseren Landkreisschulen dringende Maßnahmen einleiten müssen, um im kommenden Schuljahr einen flächendeckenden Schulbetrieb zu gewährleisten?

3.     Wie hat das Homeschooling an Landkreisschulen aufgrund der technischen Voraussetzungen funktioniert?

4.     Wie kann man sicherstellen, dass lernschwache und/oder digital unzureichend ausgestatte Schüler*innen nicht abgehängt werden?

5.     Wird seitens der Landkreisschulen weiteres technisches Equipment benötigt?

6.     Wie hat sich die Nachfrage nach Angeboten der Schulsozialarbeit verändert und sollte man das Angebot der Schulsozialarbeit den aktuellen Gegebenheiten anpassen?

7.     Welche Mehrausgaben sind im Schulhaushalt zu erwarten?

8.    Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Lehrer*innen auf die durch Corona veränderten Rahmenbedingungen und Herausforderungen in der Betreuung und im Schulunterricht vorzubereiten?

9.    Welche kurzfristigen Weiterbildungsangebote im Bereich digitaler Unterricht wurden den Lehrer*innen in unserem Landkreis angeboten?

Für die Fraktion:

Silvia Daßler, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die GRÜNEN

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