Mittelbereitstellung im HH 2017

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Nutzung von Seilgärten erhält in der Pädagogik immer mehr Zuspruch. Sowohl Hoch- als auch Niedrigseilgärten bieten mit ihren herausfordernden Wagnissituationen die Chance, nicht nur Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, sondern auch Einstellungen und Haltungen herauszubilden. Wichtige Aspekte sind die Entwicklung von Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten, das verantwortungsbewusste Einschätzen von Aktionen und ihren Folgen für sich und andere, aber auch der Mut, in bestimmten Situationen nein zu sagen. Diese Risikoeinschätzung ist subjektiv und abhängig vom individuellen Entwicklungs- und Leistungsstand.

Pädagogische und methodische Prinzipien

Mit der Gestaltung von Niedrigseilgärten in Schulen können vielfältige Bewegungsanreize geschaffen werden, die in der Regel einen hohen Aufforderungscharakter haben. Mut, Geschicklichkeit und Konzentration sind ebenso erforderlich wie Kraft, Körperspannung und Gleichgewichtsfähigkeit. Gleichzeitig werden soziale Verhaltensweisen gefördert, da Absprachen, Rücksichtnahme oder auch Hilfestellung der Jugendlichen untereinander wesentlich zum Bewältigen von Seilgartenelementen beitragen. Niedrigseilgärten sollten daher so gestaltet sein, dass sie möglichst viele offene Bewegungsangebote für die Teilnehmer schaffen. Mit dem Ziel, die eigenen motorischen Fähigkeiten zu erkennen und zu einer realistischen Selbsteinschätzung zu gelangen, kann die Risikokompetenz von Schülern gefördert werden. Das selbst bestimmte Aufsuchen von Kletter- und Balancierstationen kann hierbei ein wichtiges Kriterium sein. Schüler sollten zur Bewegungsfreude ermuntert werden, ebenso dazu Neues auszuprobieren und eigene Lösungswege zu finden. Das Maß an Aufsicht und individueller Betreuung ist dabei abhängig vom Entwicklungsstand der Teilnehmer. Die Nutzung von Seilgärten im Schulsport sollte darüber hinaus nicht nur ein isoliertes Angebot mit „Event-Charakter“ sein, sondern vielmehr eingebettet werden in die Unterrichtsgestaltung nach den Richtlinien und Lehrplänen mit ihren pädagogischen Perspektiven, z. B. „etwas wagen und verantworten“, „Wahrnehmungsfähigkeit verbessern, Bewegungserfahrungen erweitern“. Damit wird der Besuch eines Seilgartens zu einem Teil oder Höhepunkt einer langfristig angelegten Unterrichtsplanung unter didaktischen und methodischen Überlegungen. Die methodische Aufbereitung von Lerninhalten ist insbesondere in der Erlebnispädagogik von besonderer Wichtigkeit, da hier durch eine Überforderung leicht Ängste unterstützt oder sogar auf- und ausgebaut werden können.

Es sind daher Kriterien zu berücksichtigen, die eine unterstützende und fördernde Wirkung bei der Nutzung von Seilgartenelementen haben können, z.B.:

  • Sicherstellung einer Entscheidungsfreiheit und Zwanglosigkeit für alle beteiligten Jugendlichen – jederzeit.
  • Der Prozess des Erlebten steht im Mittelpunkt und sollte als vordergründig ausgegeben werden.
  • Eigenverantwortlichkeit der Beteiligten fördern und fordern.
  • Verantwortungsbewusstsein gegenüber anderen Beteiligten fördern.
  • Elemente auswählen, die von allen zu bewältigen sind.
  • Methodische Grundsätze berücksichtigen (vom Leichten zum Schweren, vom Bekannten zum Unbekannten, etc.).
  • Gruppendruck vermeiden und Unterstützung durch die Gruppe fördern.
  • Einsetzen und Auswerten der Elemente vor dem Hintergrund der Übertragbarkeit auf Alltags- oder Lebenssituationen.

Das Augenmerk bei erlebnispädagogischen Maßnahmen in Seilgärten liegt auf der Entwicklung von Sozial- und Selbstkompetenz. Die Schwerpunkte können je nach Aufgabenstellung unterschiedlich sein, wobei oftmals die Einbeziehung der Stärken Einzelner genutzt werden können, um Schwächen Anderer auszugleichen, ohne diese unangemessen hervorzuheben. Die Entwicklung von Verantwortung füreinander kann eine wichtige pädagogische Zielsetzung im Rahmen solcher Angebote sein.

Seilgärten können als reine Freizeitanlagen, aber auch für pädagogisch begründete Maßnahmen genutzt werden. Es ist für eine optimale Umsetzung der inhaltlichen Ziele notwendig zu wissen, welche Aufgabenstellungen die einzelnen Seilgartenelemente beinhalten, wie viele Personen an wie vielen Elementen gleichzeitig oder parallel beschäftigt werden können, wie dabei die Verhältnisse zwischen Aktivität und passiver Teilnahme liegen und wie die Verantwortlichkeiten durch die jeweiligen Sicherungssysteme verteilt sind, um eine bestmögliche Auswahl und Reihenfolge der Seilgartenelemente zu treffen. Diese Überlegungen wurden im beiliegenden Plan für die erlebnispädagogische Außenanlage des Neubaus am BSZ Neusäß berücksichtigt.

Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt daher:

Der Landkreis Augsburg unterstützt das Ansinnen aus der Lehrerschaft und verwirklicht beim Neubau des BSZ Neusäß eine erlebnispädagogische Maßnahme. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden in der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 bereitgestellt.

Eine Kostenschätzung der Firma „insight out“ aus Köln in Höhe von 85.442,94 € wird diesem Antrag beigefügt. Wir bitten das Angebot nur verwaltungsintern und nicht öffentlich zu verwenden.

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