| Anträge, Digitales

Sehr geehrter Herr Landrat,

das Informationsfreiheitsgesetz, auch IFG oder vollständig Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes, ist ein deutsches Gesetz zur Informationsfreiheit. Das Gesetz gewährt jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Bisweilen haben die meisten Bundesländer ähnliche Landesgesetze erlassen, um das Recht auf den Zugang zu amtlichen Informationen von Landesbehörden klar zu regeln.

In Bayern existiert derzeit noch kein Informationsfreiheitsgesetz. Dem wachsenden Wunsch der Bürgerschaft nach amtlichen Informationen sind jedoch bislang schon rund 65 Kommunen in Bayern gefolgt und haben demzufolge eigenen Informationsfreiheitssatzungen (IFS) für ihren Wirkungskreis erlassen.

Wir als Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellen demzufolge nachstehenden Antrag:

  • Der Landkreis Augsburg beabsichtigt, eine Informationsfreiheitssatzung zu erlassen.
  • Die Landkreisverwaltung prüft, inwieweit die Kostensatzung des Landkreises nach Inkrafttreten der IFS angepasst werden müsste.
  • Die zu erlassende IFS wird am 1. Januar 2017 in Kraft treten.
  • Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen legt diesem Antrag einen Satzungsentwurf bei. Dieser gilt selbstverständlich als Diskussionsgrundlage und ist ergebnisoffen weiter zu entwickeln.

Wir bitten um eine schnellstmögliche Weiterleitung an alle Fraktionen sowie Behandlung in den zuständigen Gremien und Ausschüssen.

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