Die GRÜNE Kreistagsfraktion stellt folgenden Antrag:

1. Erarbeitung eines Integrationskonzeptes

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Integration der im Landkreis Augsburg lebenden Flüchtlinge, Asylbewerberinnen und Asylbewerber unter Berücksichtigung insbesondere der nachfolgend aufgeführten Bereiche zu entwickeln und das Ergebnis in den entsprechenden Ausschüssen vorzulegen und zu beraten. Abschließend beschließt der Kreistag das Integrationskonzept.

Das Integrationskonzept sollte folgende Bereiche umfassen:

– Die Darlegung der Wohnungssituation

Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterkünfte, über die Frage der Auszugsberechtigung (Fehlbelegungen), bis hin zur Situation von AsylbewerberInnen auf dem Wohnungsmarkt des Landkreises Augsburg; Ausbau des sozialen Wohnungsbaus (für alle sozial benachteiligten BürgerInnen)

– Fragen der Eingliederung in die Gesellschaft

Orientierung im Landkreis, Kontakte zu Behörden, zu Bildungseinrichtungen, zum Vereinsleben, Möglichkeiten der Freiwilligenarbeit, Vermittlung von Grundrechten und

Grundwerten, Bräuche und Gepflogenheiten der Bevölkerung vor Ort, Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und Grundzüge der Verkehrsregeln (Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend).

– Fragen der gesundheitlichen Versorgung

Erstversorgung, Zugang von Schwangeren zu Vor- und Nachsorgeleistungen, schwere Erkrankungen, Umgang mit psychischen Erkrankungen (Traumata), Krankenversicherung.

– Möglichkeiten des Spracherwerbs

Sprachvermittlungskurse für Ehrenamtliche, Darstellung der „professionellen“ Sprachangebote verschiedener Bildungsträger, Integrationskurse, Alphabetisierungskurse.
Hier sollte sichergestellt werden, dass alle Flüchtlinge gleiche Chancen auf Spracherwerb haben um keine Spannungen in Flüchtlingsunterkünften zu erzeugen.

– Bildung und Ausbildung

Fragen des Zugangs zu Kindertagesstätten, Übergangsklassen, berufliche Bildung, Praktika, Ausbildungen, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, Ausbildungsbeihilfen.

– Arbeitsmarkt

Gemeinnützige Arbeiten ermöglichen, Zugang zum Arbeitsmarkt (Nachrangigkeit), Paten zur Findung von Arbeitsstätten.

– Vernetzung und Informationsaustausch

der verschiedenen Akteure aus dem Bereich Asylarbeit.

2. Benennung eines/einer Asylbeauftragten in der Kreisverwaltung

3. Einrichtung eines Beirats für Flüchtlings- und Asylfragen

Bestehend aus Mitgliedern des Kreistages, Vertretern der Fachverwaltung, der entsprechenden Verbände und Organisationen, die im Bereich der Flüchtlingsarbeit tätig sind, VerteterInnen der Ehrenamtlichen usw.

Begründung

Unsere Gesellschaft steht vor großen Herausforderungen, die Probleme bei der Bewältigung dieser Herausforderungen sind gewaltig und sollen auch benannt werden. Was aus unserer Sicht nicht hilft, sind täglich neue symbolische Vorschläge und Forderungen, die entweder aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht umsetzbar sind, ein gegeneinander Ausspielen der demokratischen Parteien (um den rechten Populisten den Wind aus den Segeln zu nehmen), ein Vorgaukeln schneller, einfacher „Lösungen“.

Auf all diejenigen, die sich ihrer Verantwortung entziehen, muss Druck ausgeübt werden (nicht auf Kanzlerin Merkel) auf UN-Mitglieder, die ihre Beiträge nicht bezahlen mit der Folge, dass die Millionen Flüchtlinge in den Lagern in der Türkei und im Libanon nicht mehr mit ausreichend Lebensmitteln versorgt werden können. Auf die europäischen Länder, die sich einer Aufnahme von Flüchtlingen und deren humaner Versorgung verweigern. Den rechtspopulistischen, menschenverachtenden, falschen, verfassungs- und rechtswidrigen Äußerungen von Pegida- und AfD muss offensiv entgegen getreten werden.

Unsere Aufgabe als KommunalpolitikerInnen ist es, die Situation vor Ort zu meistern, Vertrauen in unsere demokratische Stärke zu haben und diese auch zu vermitteln.

Wir brauchen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Integrationsarbeit und Integrationsmöglichkeiten vor Ort, in unserem Landkreis.

Ein klares Integrationskonzept, ein/e Integrationsbeauftragte/r und ein Integrationsbeirat können hierbei wichtige Bausteine sein.

Die Fragen, die sich beim Thema Integration der Flüchtlinge stellen, müssen sachlich und fachlich gemeinsam beraten werden, damit die Voraussetzungen für das Gelingen von Integration verbessert werden und so auf Dauer ein friedliches Zusammenleben ermöglicht wird, zum Nutzen aller Beteiligten.

Die Kommunalpolitik und die Verwaltung haben bei der Integration der Flüchtlinge (und auch der bei uns wohnenden MigrantInnen) eine wichtige Lenkungs- und Koordinationsfunktion. Es gibt jedoch viele weitere Akteure, die entscheidend dazu beitragen, dass Integration gelingen wird. Dies sind zum Beispiel die Wohlfahrtsverbände mit ihrem Angebot der Asylsozialberatung, die Arbeitsagentur, Bildungsträger, Ehrenamtliche, Netzwerke wie Tür an Tür u. v. m.

Eine Transparenz im Hinblick auf Struktur, Maßnahmen und Beteiligte, sowie die Vernetzung und der Austausch der Beteiligten sind hierbei sehr wichtig, auch um Kräfte zu bündeln, Synergieeffekte zu erreichen und Doppelstrukturen zu vermeiden.

So kann effizient geholfen werden und möglichst schnell auf Veränderungen, sei es in der Gesetzgebung, in der Situation und Voraussetzung der einzelnen Bereiche, wie Bildung, Wohnen, Arbeitsmarkt usw., reagiert werden. Ferner erhalten dadurch der Kreistag und die Verwaltung schneller Rückmeldung, ob die getroffenen Entscheidungen bzw. Maßnahmen ihre Wirkung entwickeln und den Anforderungen für eine Integration gerecht werden.

Anmerkung: Stand 21.01.2016

35% der im Dezember nach Deutschland eingereisten Flüchtlinge kamen aus Syrien, 22,2% aus dem Irak, 20,8% aus Afghanistan und 5,9% aus dem Iran. Damit stellen diese vier Herkunftsländer, laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, allein 83,9% der neu eingereisten Flüchtlinge in Deutschland. Diese Menschen fliehen vor Krieg und Verfolgung, nicht freiwillig und nicht aufgrund von Lappalien.

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