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Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellt sich gegen die Abstandregelungen, die den Ausbau der Windenergie in Bayern und in unserem Landkreis verhindern wollen.

Antrag:

Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellt hiermit den Antrag zur nächsten Kreistagssitzung am 22.07.2013 und entsprechender Vorberatung im nächsten Kreisausschuss

  1. Berichterstattung zum aktuellen Stand der Windkraft im Landkreis. Wir nehmen Bezug auf die Ausführungen von Frau Koppe bei der KT-Sitzung am 12.11.2012
  2. Da die nächste Sitzung des regionalen Planungsverbandes am 24.07.2013 stattfindet, sollten wir vor diesem Termin gemeinsam im Kreistag unsere Forderung zur Fortschreibung des Regionalplanes und das weitere Vorgehen diskutieren und beschließen.

Sehr geehrter Herr Landrat,

laut Medienmeldungen hat Ministerpräsident Horst Seehofer kürzlich vorgeschlagen, in Bayern für Windenergieanlagen eine Abstandsregelung von Siedlungen vom 10fachen der Anlagenhöhe für die Genehmigung festzulegen. Moderne Windanlagen mit sinnvoller Windenergieernte in Bayern haben eine Nabenhöhe von ca.140m, somit liegen die Rotorspitzen bei ca. 200m. Eine Regelung vom 10fachen der Anlagenhöhe würde einen Abstand von über 2000m ergeben. Eine solche Regelung würde die Energiewende in Bayern blockieren und den Atomausstieg und den Klimaschutz in Frage stellen!

Wir bitten Sie dringend, ihren Einfluss geltend zu machen und Herrn Seehofer umzustimmen er möge diese Regelung nochmals überdenken und andere Wege für den notwendigen und wichtigen Kompromiss zwischen Windenergie für die Energiewende im Landkreis und Natur- und Landschaftsschutz entwickeln.

Bayern und unser Landkreis waren bislang auf einem guten Weg eine Vorreiterrolle der Energiewende einzunehmen. Wir wollen uns weiterhin in unserem Landkreis für einen dezentralen Ausbau der Energiewende einsetzen, hierbei ist der Ausbau der Windkraft ein zentraler Eckpfeiler. Die bayerische Staatsregierung hat hier mit dem „Windenergieerlass“ von 2011 und der Planung der Windenergie in der Regionalplanung wichtige Schritte in die richtige Richtung ergriffen.

Die üblichen Abstandsregelungen in der Regionalplanung liegen bei ca. 800m und orientieren sich hierbei am BImSchG und der TA Lärm, die für moderne Windanlagen aus Lärmschutzgründen ca. 700m vorgeben.

Die Erfahrung der Planung zeigt, dass bei Abstandsregelungen um 2000m in Bayern so gut wie keine Vorranggebiete für Windenergie mehr möglich wären und die Energiewende wäre damit blockiert und zu Ende.

Aus unserer Sicht ist eine Abstandsregelung von 2000m auch nicht mit Landschaftsschutz zu begründen. Ganz im Gegenteil würde diese Regelung dazu führen, dass künftig Windkraftanlagen in großen geschlossenen Waldgebieten gebaut werden müssten, was wiederum zu massiven Konflikten mit den Zielen des Waldnaturschutzes führen würde.

Die Forderung einer Abstandregelung von 2000m von Siedlungen würde den Ausstieg aus einer dezentralen Energiewende in Bayern, eine Versorgung mit teurem off-shore Windstrom aus dem Norden und eine Abhängigkeit von Kohlestrom aus Norddeutschland bedeuten und würde den erneuten Ausstieg aus dem Atomausstieg einleiten.

Als Genehmigungsgrundlage darf Einzig und Allein das Bundesimmissionsschutzgesetz gelten. Nur diese gesetzlichen Grundlagen dürfen als Maßstab für die Stellungnahme bzw. eine Einwendung des Landkreises sein. Wir hoffen deshalb, dass die bisherige Abstandsregelung von Windkraftanlagen zu Siedlungen weiterhin grundsätzlich Bestand hat.

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