| Anträge, Jugend, Soziales

Sehr geehrter Herr Landrat

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 09. Oktober 2017 wurde die 4. Fortschreibung des Teilplans Kindertagesbetreuung für den Landkreis Augsburg beschlossen.

Fünf Ziele wurden dabei festgelegt:

  • Schaffung ausreichender Platzkapazitäten (Quantität)
  • Qualität der Kinderbetreuung
  • Gleiche Bildungs- und Teilhabechancen für alle Kinder
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Vielfalt der Angebote und Träger

Eine wichtige Aussage war hierbei: „Die Bedürfnisse der Kinder müssen der Dreh- und Angelpunkt sein, um den herum wir die Inhalte, Angebote und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung gestalten“.

Ein wichtiges Thema bei der Diskussion war deshalb natürlich die Qualität der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und vor allem die gestiegenen Anforderungen an das Personal. Die Betreuungssituation von Kleinkindern unter 3 Jahren nahm hierbei einen großen Raum ein. In der darauffolgenden Berichterstattung der Presse wurde auch thematisiert, dass es Kleinkinder gäbe, für die die Betreuung in einer Kinderkrippe nicht passt, zu anstrengend ist oder die Buchungszeiten nicht passen.

Einen wichtigen Baustein innerhalb eines breiten Betreuungsangebots bildet deshalb die Tagespflege bei Tagesmüttern bzw. Tagesvätern. Kleine Gruppen, bedarfsgerechte Betreuungszeiten und nur eine Bezugsperson können für Eltern und Kleinkinder ein Vorteil sein.

Laut Teilplan Kindertagesbetreuung 2017 wurden 1530 Kinder unter drei Jahren in Kindertagesstätten und lediglich 115 in Tagespflege betreut.

Unsere Fraktion stellt daher folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung legt dar, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen/können, um die Kindertagespflege weiter zu fördern (Vernetzung, Kommunikation, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Information; siehe Teilplan – Kindertagesbetreuung ; 4. Fortschreibung; Seite 50).
  2. Die Verwaltung erarbeitet ggfs ein entsprechendes Konzept und stellt dieses im zuständigen Ausschuss vor.
  3. Die Verwaltung legt dar, welchen Bedarf an Tagespflegeplätzen es gibt und welches Angebot dieser Nachfrage gegenübersteht.
  4. Die Verwaltung legt dar, inwieweit sich die Regelungen für eine Ersatzbetreuung, die im Jugendhilfeausschuss am 24.10. 2016 beschlossen worden sind, bewährt haben oder ob es ggfs. Nachbesserungsbedarf gibt.
  5. Die Verwaltung legt dar, inwieweit die Anhebung des Tagespflegegeldes im Jahr 2015 zu mehr Tagespflegeplätzen geführt hat und ob es hier weiteren Handlungsbedarf gibt.

Begründung

Bereits in der dritten Fortschreibung 2013 des Teilplans Kindertagesbetreuung wurden Maßnahmen und Empfehlungen auch zur Tagespflege erstellt, die Ende Dezember 2016 von der Teilplan-AG hinsichtlich ihrer Umsetzung und Relevanz diskutiert wurden; das Ergebnis wurde dann in der 4. Fortschreibung des Teilplans Kindertagesbetreuung Oktober 2017 aufgenommen (siehe Seite 49 – 51). Dabei wurde festgehalten, dass es weiteren Handlungsbedarf zur Förderung der Kindertagespflege gibt.

Mit dem vorliegenden Antrag möchte unsere Fraktion vor allem die Diskussion um weitere Voraussetzungen für eine bessere Förderung der Kindertagespflege voranbringen.

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