Antworten LRA auf unseren Antrag vom 5.11.17

Zu Absatz 1 und 2 unseres Antrags wird geantwortet, dass Personal (Kümmerer) nach Anzahl der zu betreuenden Personen berechnet wird und somit keine Personalaufstockung möglich ist. Wiederherstellungskosten und Renovierungsaufwand von bezogenen Objekten würden sich erhöhen. Des Weiteren dürfen auszugspflichtige anerkannte Flüchtlinge weiterhin in der Unterkunft bleiben, wenn diese keinen Wohnraum zeitnah finden können. Ein Teil der leerstehenden Objekte wird als Ersatz für auslaufende Mietverträge bei anderen Unterkünften gebraucht.

Zu Absatz 3 wird bestätigt, dass sich das Landratsamt an die Richtlinien hält, in die Berechung der 7qm die Allgemeinflächen einbezogen sind, diese aber eingehalten werden. Das Amt beruft sich auf die Vorgaben des Freistaates, die für das LRA bindend sind. Der Freistaat übernimmt zu 100% die Kosten für die Unterbringung.

Zu Absatz 4 wurden uns nur zur internen Verwendung Listen ausgehändigt, wie die Verteilung der Asylbewerber derzeit im Landkreis aussieht.

Zu Absatz 5 und der Frage wie viele qm in welchen Unterkünften zur Verfügung stehen, sieht das LRA keine Möglichkeit diese aus arbeitsökonomischen Gründen und der sich täglich ändernden Zahlen der Zuweisung zu beantworten oder eine Statistik zu erstellen.

Zu Absatz 6 und der Frage ob es vorkommen kann, dass vier Personen auf 11qm wohnen wurde mitgeteilt, dass sich möglicherweise Familien mit 2 Kindern in Modularunterkünften einen Schlafraum teilen müssen. Da sich auch drei Erwachsene solche Zimmer teilen müssen, käme es ansonsten zu Neiddiskussionen und Spannungen unter den Bewohnern.

Soweit es die Situation vor Ort und die allgemeine Zuweisungssituation es zulässt, so versichert uns das Amt, wird lockerer belegt als noch vor einem Jahr. Dies wird auch weiterhin so gehandhabt.

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