Sehr geehrter Herr Landrat,  

der Städtetag empfiehlt als einheitliche Benimmregel für öffentliche Unternehmen einen neuen Musterkodex. Dieser soll zu einem besseren Wirtschaften in öffentlichen Unternehmen führen. Michael Ebling, Präsident des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU) erläutert in diesem Zusammenhang: „Die Zeit ist reif. Es ist im Interesse aller Beteiligten und auch der zu Recht kritischen Öffentlichkeit, dass gerade bei öffentlichen Unternehmen klare und nachvollziehbare Standards gelten (…). Wir sollten uns an der Privatwirtschaft orientieren. Öffentliche Unternehmen können keine Sonderrolle einnehmen“ (Handelsblatt Nr. 200 vom 15. Oktober 2020, S. 20). Laut Professor Ulf Papenpuß, Professor für Public Management und Public Policy an der Zeppelin Universität in Friedrichshafen, gehört das Thema gerade in Corona-Zeiten zeitnah auf die Agenda, da es im Beteiligungsmanagement gravierende Probleme sowie unausgeschöpfte Chancen gibt. Für die öffentlichen Unternehmen besteht hier ein relevanter, drängender und nicht anderweitig abgedeckter Bedarf, so Professor Ulf Papenfuß im Handelsblatt, da es im Gegensatz zum privatwirtschaftlichen Knigge, dem sogenannten Corporate Governance Kodex großer börsennotierter Unternehmen sowie Familienunternehmen, im Bereich der öffentlichen Unternehmen hierfür keine einheitlichen Empfehlungen gibt (vgl. Handelsblatt Nr. 200 vom 15. Oktober 2020, S. 20).

Anbei die neuen Regeln im Kurzüberblick:

  • Ämterhäufung: z. B. sollen Aufsichtsräte in öffentlichen Unternehmen künftig maximal fünf Aufsichtsratsmandate ausüben. Amtierende Geschäftsführer sollen maximal zwei Aufsichtsratsmandate ausüben und nirgendwo den Vorsitz übernehmen
  • Sponsoring: Öffentliche Unternehmen sollen im Jahresabschluss darlegen, welche Organisation wieviel Sponsorengelder erhalten hat
  • Altersgrenze: Aufsichtsräte sollen selbst eine Altersgrenze für deren Mitglieder festlegen
  • Expertise: In den Aufsichtsrat soll mindestens ein externes und unabhängiges Mitglied mit ausgewiesener fachlicher Eignung entsendet werden
  • Unabhängigkeit: Mit Aufsichtsratsmitgliedern sollen künftig keine Beraterverträge mehr geschlossen werden
  • Diversität: In Aufsichtsräten soll künftig eine Frauenquote von mindestens 30 % gelten
  • Gehälter: Die Gehälter von Geschäftsführern und Aufsichtsratsmitgliedern sollen in verständlicher Form personenbezogen veröffentlicht werden. Abfindungen für vorzeitig ausscheidende Manager sollen begrenzt werden

Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellt hiermit für die kommende Sitzung des Kreistages nachstehenden Berichtsantrag:

Die Verwaltung wird beauftragt darzulegen, inwieweit die Benimmregelungen des neuen Musterkodex des Städtetages bereits geltende Praxis bei den öffentlichen Unternehmen, an denen der Landkreis entweder eine Beteiligung hält bzw. diese gänzlich sein Eigen nennt, sind!

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Daßler

Fraktionsvorsitzende

Alexander Kolb

Stellv. Fraktionsvorsitzender

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