| Anträge, Digitales

Sehr geehrter Herr Landrat

Am 25. Mai 2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten, auf die sich die Europäische Union im Jahr 2015 geeinigt hat. Im Mittelpunkt steht hierbei insbesondere der Schutz personenbezogener Daten – Auskunftsrechte und das Recht auf Datenlöschung. Auch in den kommunalen Verwaltungen müssen Strukturen und Prozesse geschaffen werden, um die Anforderungen des seit dem 25. Mai 2018 geltenden europäischen Datenschutzrechts erfüllen zu können. So müssen die Kommunen jetzt selbst ein Datenverarbeitungsverzeichnis führen um jederzeit transparent darstellen zu können, welche Daten sie verarbeiten, zu welchem Zweck und an wen die Daten weitergegeben werden.

Unsere Fraktion stellt daher folgenden Berichtsantrag:

Die Verwaltung informiert die Mitglieder des Kreistages in der nächsten Sitzung (16.Juli 18) über die neue Datenschutz-Grundverordnung. Dabei legt sie insbesondere auch dar, welche Auswirkungen die DSGVO für die Landkreisverwaltung hat und welche Maßnahmen getroffen wurden um die DSGVO umzusetzen?

Begründung

Aus den Regelungen der neuen DSGVO folgen unserer Kenntnis nach

  • weitreichende Informationspflichten bei Datenerhebung gegenüber betroffenen Personen
  • die Einhaltung von fristgebundenen Auskunftsansprüchen (innerhalb eines Monats) betroffener Personen welche Daten über sie gespeichert sind und ein Anspruch auf Löschung
  • das Melden von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige Aufsichtsbehörde und die betroffene Person
  • das Erstellen und Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, das das bisherige behördliche Verfahrensverzeichnis ablöst
  • die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Auch unterliegen Kommunen einer Rechenschafts- und Dokumentationspflicht, nicht zuletzt gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde, deren Befugnisse künftig erweitert werden.
  • Auch verwaltungsintern ergeben sich neue Anforderungen bei Personalverwaltung oder Lohnverrechnung.

Die Umsetzung dieser Vorschriften ist ein wichtiger Schritt für mehr Datenschutz und dringend nötig, aber sicherlich auch mit Aufwand verbunden. Wir halten es daher für wichtig, die Kreisräte über die DSGVO und die getroffenen Maßnahmen und Änderungen bezüglich der DSGVO zu informieren.

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