Sehr geehrter Herr Landrat,

die großen Flüchtlingsströme aus Kriegs- und Krisengebieten machen auch vor unserer Landkreisgrenze nicht Halt. Mit ihnen steigt die Zahl der schulpflichtigen und der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Uns ist es ein großes Anliegen, dass diese jungen Menschen, die oft schlimme Erfahrungen machen mussten und teilweise traumatisiert sind, gut und freundlich aufgenommen werden. Wir sind gefordert, ihnen eine sichere Zukunft und eine reelle Chance für ihr weiteres Leben zu geben. Gerade junge Menschen sind in der Lage sich schnell auf neue Gegebenheiten und andere Kulturen einzustellen. Bei guter Integration kann es gelingen, dass sich für diese jungen Menschen und unsere Gesellschaft positive Entwicklungen und gegenseitige Bereicherungen ergeben. Das ist sicherlich in unser aller Interesse.

Wir alle werden tagtäglich mit vielen Fragen zur Versorgung, Unterbringung, Betreuung und Integration der Flüchtlinge konfrontiert. Für die Integration und das Erlernen fester Tagesabläufe und –strukturen, unserer Sprache und Kultur ist der Besuch von Kindergarten, Schule, Praktika u.v.m. sehr wichtig. Wir halten es daher für dringend erforderlich, die Mitglieder des Kreistags über die Situation im Landkreis zu informieren; welche Probleme es konkret gibt und welche Konzepte zur Problemlösung diskutiert und umgesetzt werden können.

Deshalb stellt unsere Fraktion folgenden Berichtsantrag:

  1. Die zuständigen Stellen berichten im Kreistag über die aktuelle Flüchtlings- und Asylsituation im Landkreis.
  2. Dabei bitten wir gesondert auf die Situation der Kinder und der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge, sowie auf die Situation der schulpflichtigen Asylbewerber bzw. Flüchtlinge einzugehen.
  3. Dabei bitten wir zum Beispiel auf folgende Fragen zur „Beschulungssituation“ einzugehen:
  • Wie ist die Situation an den landkreiseigenen Schulen, an den beruflichen Schulen?
  • Wie viele Klassen stehen an den beruflichen Schulen zur Verfügung (BVJ und BIJ u..ä.)
  • Wie hoch ist der tatsächliche Bedarf an Beschulung und wie viel wird davon aktuell abgedeckt?
  • Wie soll ein Mehrbedarf an Schulplätzen gedeckt werden? Wie kann die Unterbringung in den Schulliegenschaften organisiert werden?
  • Braucht es zusätzliche Mittelbereitstellungen z.B. für künftige Unterrichtsräume zur Beschulung der Flüchtlinge und Asylbewerber, die dann bei Bedarf bereits im Nachtragshaushalt 2015 mit aufzunehmen sind?
  1. Wie ist die Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge?
  • Wie erfolgt die Erfassung der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge?
  • Wie läuft das Verfahren zur Feststellung der Personen- oder Erziehungsberechtigung ab, welche Nachweise werden eingefordert?
  • Wie hoch ist der Anteil von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen, die von Verwandten (nicht Eltern) in „Obhut“ genommen werden?
  • Wie viel Plätze stehen hier in Einrichtungen der Jugendhilfe zur Verfügung? Wie ist der tatsächliche Bedarf?
  • Braucht es zusätzliche Mittelbereitstellungen um dem tatsächlichen Bedarf nachzukommen?

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