Wir beantragen, die vorgesehenen Puffer bezüglich der Kriterien  Verkehrsflächen, Autobahnen, Bundesstraßen, Bahntrassen und Freileitungen bei der Fortschreibung des Teilfachkapitels BIV 2.4.2 „Nutzung der Windenergie“ zu verringern.

Begründung:

Die vorgesehenen 200 m Pufferabstände zu Verkehrsflächen, Autobahnen, Bundesstraßen, sowie zu Bahntrassen sind fachlich nicht begründbar. Andere Bundesländer setzen deutlich niedrigere Abstandsflächen fest.

Für Bundesverkehrswege gelten beiderseitige „Anbauverbote“ jeweils gemessen vom Fahrbahnrand:

  • Bundesautobahnen 40 m (§ 9 Abs. 1 FStrG),
  • Bundesstraßen 20 m (§ 9 Abs. 1 FStrG).

Nach § 26 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m. Anlage 1 (zu § 9) der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) dürfen längs zweigleisiger Schienenstrecken bis zu einer Entfernung von 4,50 m beidseits der Trassenmittellinie keine Hochbauten errichtet werden.

Will man bei Verkehrswegen & -flächen eine einheitliche Pufferung, empfiehlt sich dafür ein 100 m Abstand (also 50 m rechts und 50m links der Trasse),  aber nicht 200 m.

Da unser Plangebiet mit viel Verkehrsinfrastruktur durchzogen ist, würde eine hohe Pufferung erhebliche Flächenpotenziale unnötig ausschließen.

Auch die 200 m Pufferung zu Freileitungen sind unseres Erachtens zu groß dimensioniert: Die Bundesnetzagentur empfiehlt bei der Ausweisung von Vorranggebieten, die Abstandsmaße zu Freileitungen der Hoch- und Höchstspannungsebene gem. DIN EN 50341-2-4 (VDE 0210-2-4):2016-04 heranzuziehen. Gemäß dieser Standardisierungsnorm ergibt sich ein Mindestabstand von 55 m, gemessen ab dem äußersten Leiter der Freileitung zum Vorranggebiet. Da in Plänen Freileitungen maßstabsbedingt meist nur als Linie dargestellt werden, ist zusätzlich zur Breite der Freileitung eine Abstandszone einzubeziehen. Auch hier würde eine Pufferung auf 100 m ausreichen. Beispielsweise hat Schleswig-Holstein diesen Wert in seinen Regionalplänen (die erst Ende 2021 in Kraft traten, also noch relativ neu sind) auf lediglich 80 m festgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Doris Lurz       Christine Kamm         Dr. Stefan Wagner
Mitglieder im RPV Augsburg 

Comments are closed.