Junge Flüchtlinge brauchen Sicherheit und Vertrauen darauf, dass unser demokratisches Rechtssystem auch für sie gilt. Weitere Verunsicherungen laufen allen Integrationsbemühungen zuwider.

Die Berichterstattung in der AZ vom 04.05.2017 „Junge Afghanen sollen ausreisen“ ist Anlass für die GRÜNE Kreistagsfraktion Stellung zum Umgang mit Flüchtlingen und speziell mit afghanischen Flüchtlingen zu beziehen.

Die GRÜNEN stellen klar, dass das Bundesintegrationsgesetz für Alle, auch für in Bayern untergebrachte Flüchtlinge gilt.  In diesem Bundesintegrationsgesetz wurden viele Verbesserungen für die Arbeitsaufnahme oder die Ausbildung festgeschrieben.

Silvia Daßler, Kreisrätin und ehrenamtliche Flüchtlingshelferin: “Die Verbesserungen und Erleichterungen bei der Beschäftigung und Integration von Asylsuchenden war fester Bestandteil des für uns GRÜNE schwierigen Kompromisses um die Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsländer. War der Ermessenspielraum bei der Erteilung einer Duldung vor der Verabschiedung des Gesetzes noch sehr groß und unpräzise, wird nun ein Rechtsanspruch geschaffen. Dieser gilt auch für Flüchtlinge in Bayern.“

Die GRÜNEN halten deshalb die in der AZ wiedergegebene Äußerung von FW-Kreisrat Mehring, dass die „Bundespolitik unsere Arbeit vor Ort torpediere“ als schlichtweg für falsch.

Karin Kowalke, GRÜNE Kreisrätin und ebenfalls in der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe engagiert: “ Nicht die Bundespolitik macht uns hier Probleme und torpediert die Bemühungen um Integration. Es ist vielmehr die bayerische Staatsregierung, die versucht, diesen Kompromiss mit vielen „Auslegungsschreiben und Interpretationsvorgaben“ aus dem Innenministerium“ zu unterwandern.“

Die Grüne Kreistagsfraktion sieht Rechts- und Planungssicherheit als Grundvoraussetzung für eine hohe Ausbildungsbereitschaft. Trotz bisheriger bürokratischer Hemmnisse und Blockaden der CSU-Regierung leisten bislang vor allem die kleinen und mittelständischen Unternehmen in ganz Bayern einen vorbildlichen und großen Beitrag für die Integration.

Silvia Daßler weiter: “Nach unserem Kenntnisstand erteilt die Zentrale Ausländerbehörde bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Ausbildungsduldung und nach Aussagen der Regierung von Schwaben werden Ablehnungsbescheide zwar verschickt, aber nicht vollzogen, wenn die Asylbewerber in Ausbildung sind. Darauf müssen wir bauen und allen Mut machen. Angst und eine ständige Verunsicherung machen Integration und ein auf die Zukunft gerichtetes gemeinsames friedliches Zusammenleben sehr schwer, wenn nicht unmöglich“.

Anmerkung:  So heißt es im Bundesintegrationsgesetz: „Eine Duldung ist zu erteilen […] wenn der Ausländer eine qualifizierte Berufsausbildung […] aufgenommen hat […] und konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen.“ Diesen Rechtsanspruch, der von Arbeitgebern und dem DGB gefeiert wurde, versucht das Bayerische Innenministerium auszuhebeln. Da nicht ausreichend klar definiert ist, was genau ‚Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung‘ bedeutet, argumentiert Innenminister Hermann, dass schon eine geringe Anerkennungsquote oder eine absehbare Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge eine Ausbildungsduldung verhindern. Dabei ist genau dies eine Ermessens- und Auslegungsfrage. Das Bundesintegrationsgesetz ermöglicht einen Spurwechsel von der Duldung hin zur Arbeitsmigration. Bayern will dies nicht und versucht nun mit allen Mitteln diese Regelung zu unterlaufen.

Die Integrationsarbeit wird torpediert. Aber nicht von Berlin aus, sondern direkt vom STMI. Das STMAS ist zB nur noch für die Unterbringung und Versorgung zuständig, nicht aber für Regeln der Arbeitsmarktpolitik.   

Zur Umsetzung des Bayerischen Integrationsgesetzes folgende Anfrage von den GRÜNEN im Landtag: www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/17_0015302.pdf

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