Sehr geehrter Herr Landrat,

sehr geehrte Kreistagskolleginnen und -kollegen,

wie viele andere Kommunen auch, hat sich der Landkreis Klimaschutzziele gesetzt. Doch weder diese Ziele noch die Ziele des Klimaabkommens von Paris werden ohne verstärkte Bemühungen jeder einzelnen Kommune erreichbar sein. Einer der wichtigsten Bausteine für wirkungsvollen Klimaschutz ist die Energiewende mit einer Abkehr von fossilen Energieträgern. Ein wichtiger Schritt hierzu ist das sogenannte Divestment, also ein Abzug angelegter Gelder aus Unternehmen der Mineralöl-, Erdgas und Kohleindustrie. Perspektivisch verpflichten sich Divestment-Kommunen darüber hinaus, nicht mehr in Unternehmen, deren Renditen auf ethisch und ökologisch besonders problematischen Geschäftspraktiken beruhen, zu investieren.

Die Divestment-Bewegung, als politischer und wirtschaftlicher Ansatzpunkt für gelebten Klimaschutz, nimmt weltweit immer mehr an Bedeutung zu. So hat sich beispielsweise neben dem Norwegischen Pensionsfonds oder dem größten weltweiten Vermögensverwalter Blackrock auch der Versicherungskonzern Allianz bereits 2015 für umfassendes Divestment entschieden, ebenso wie viele große Städte weltweit. In Deutschland sind dies u. a. Berlin, Münster, Leipzig, Bremen, Stuttgart.

Auch innerhalb der Finanzwirtschaft erfolgt seit längerer Zeit ein Umdenken. Immer mehr Unternehmen und Investoren schichten in nachhaltige Finanzprodukte und Anlageformen mit dem sogenannten ESG-Label (Environmental, Social, Governance) um, da diese einerseits von Kunden sehr stark nachgefragt werden und auf der anderen Seite in ihrer Lenkungswirkung den Trend zur Nachhaltigkeit vorantreiben (siehe auch AZ-vom 20.02.2021 S. 17). Außerdem haben auch die Renditen überzeugt.

Mit einer gezielten Divestment- und Re-Investmentstrategie kann der Landkreis einen weiteren Schritt hin zu einer nachhaltigen, ressourcenschonenden Entwicklung machen. Dies geht mit Sicherheit nicht von heute auf morgen und zunächst müssen die Grundlagen für ein solches Projekt erarbeitet werden.

Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN stellt deshalb nachstehende

Anfrage / Antrag:

  1. Hat der Landkreis eine „Finanzrichtlinie“, in der festgelegt ist, wie und nach welchen Kriterien Finanzmittel angelegt werden?

Wenn nein,

  • Wie legt der Landkreis Augsburg aktuell seine Geldmittel an?
  • Gibt es Anlagen, für die Negativzinsen zu bezahlen sind (AZ 20.01.2021), wenn ja, in welcher Höhe?
  • Investiert der Landkreis Augsburg in Finanzprodukte? Wenn ja, in welche und was „verdient“ der Landkreis damit?
  1. Wenn der Landkreis noch keine „Finanz- bzw. Anlagerichtlinie“ hat, soll eine solche erarbeitet werden. Neben Kriterien wie Sicherheit, Rentabilität und Liquidität sollen dabei Nachhaltigkeitsaspekte sowie soziale und ethische Kriterien berücksichtigt werden.
  1. Der Landkreis setzt sich dafür ein, dass das Thema „Divestment und Re-Investment – Nachhaltige Finanzpolitik“ auch in den Beteiligungen des Landkreises auf die Tagesordnung kommt, damit auch hier in Zukunft eine nachhaltige Finanzstrategie (z. Bsp. mit einer Gemeinwohlbilanz, einem Nachhaltigkeitsbericht) umgesetzt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Daßler    

Fraktionsvorsitzende

Alexander Kolb

Stellv. Fraktionsvorsitzender

Ursula Jung

Stellv. Fraktionsvorsitzende

                                                   

                

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