Die Klosteranlage von Oberschönenfeld bildet in Verbindung mit der umgebenden Natur- und Kulturlandschaft ein sehr wertvolles Beispiel zisterziensischer Ordensgeschichte und Kulturleistung. Die Klosteranlage inmitten des Naturparks Augsburg Westliche Wälder liegt im Landschaftsschutzgebiet und ist mit ihrem Umfeld in die Liste der „Bedeutsamen Kulturlandschaften in Bayern“ eingetragen.

Das Museum Oberschönenfeld, der Naturpark Westliche Wälder und nicht zuletzt das Kloster Oberschönenfeld sind für die Region von zentraler Bedeutung. Die Bewahrung des Bodendenkmals Oberschönenfeld und Erhaltung des Naturparks Westliche Wälder sind von großer Wichtigkeit.

Der Bezirk Schwaben, Träger des Volkskundemuseums im Kloster Oberschönefeld plant in dem unverbauten Schwarzachtal die großflächige Erweiterung des bisherigen Parkplatzes um 836 Stellplätze (mit mindestens 1,9 ha Fläche) auf bisher landwirtschaftlich genutzter Fläche. Die Parkplatzfläche entspricht dann in etwa der Größe des gesamten Klosterareals. Momentan sind die Fahrgassen als wassergebundene Decke und die Stellflächen als Wiese geplant. Die bisherige Kostenkalkulation geht von mehr als 200.000 € aus. Dieses Vorhaben widerspricht den Schutzzielen eines Naturparks im Bayerischen Naturschutzgesetz, der Schutzkategorie „Historische Kulturlandschaft “ im Bundesnaturschutzgesetz und den Belangen des Denkmalschutzes.

Dieses Vorhaben stellt unserer Meinung nach einen massiven Eingriff in die Natur -und Kulturlandschaft dar und hat Folgen für die vielfältigen Strukturen in Oberschönenfeld.

Die Maßnahme bedeutet:

– einen erheblichen Landverbrauch (fast 2 ha),

– eine Aufhebung des Landschaftsschutzes mit Auswirkungen auf das Landschaftsbild,

– eine Beeinträchtigung der Denkmalsituation im Umfeld des Klosters,

– eine Gefahr für die BesucherInnen, wenn die Veranstaltungen noch mehr Zulauf erhalten und zu noch mehr Autoverkehr führen,

– eine unnötige Ausgabe von Steuergeldern (Geldverschwendung).

Als Grund für die Erweiterung der Parkflächen werden insbesondere die drei Großveranstaltungen Weihnachtsmarkt, Töpfermarkt und Museumsfest angeführt. Diese Feste finden jeweils einmal im Jahr statt. Beim Klosterfest und Töpfermarkt werden bzw. wurden heuer wieder die entsprechenden Parkplätze auf Wiesen ausgewiesen. Der Weihnachtsmarkt stellt aufgrund seiner Größe, der Masse an BesucherInnen und der Winterjahreszeit (nasse bzw. verschneite Wiesen) das größte Problem dar.

Richtig ist, dass es bei den genannten Veranstaltungen immer wieder zu Engpässen beim Parken kam. Trotz Parkverbots wurde auch vielfach entlang der Zufahrtsstraßen „wild geparkt“.

Dennoch ist der geplante weitere massive Ausbau der Parkplätze keine nachhaltige, umweltgerechte Lösung des Problems, da die jetzigen Planungen einen massiven Eingriff in die Natur -und Kulturlandschaft bedeuten und Folgen für die vielfältigen Strukturen in Oberschönenfeld mit sich bringen.

Die Maßnahme bedeutet:

– einen erheblichen Landverbrauch (fast 2 ha),

– eine Aufhebung des Landschaftsschutzes mit Auswirkungen auf das Landschaftsbild,

– einen Störfaktor für die Ökosysteme sowie für das klösterliche Leben und die Besucher,

– eine Beeinträchtigung der Denkmalsituation im Umfeld des Klosters,

– eine Gefahr für noch mehr Massenveranstaltungen und mehr Autoverkehr,

– eine unnötige Ausgabe von Steuergeldern (Geldverschwendung).

Die Maßnahme widerspricht den Schutzzielen eines Naturparks im Bayerischen Naturschutzgesetz, der Schutzkategorie „Historische Kulturlandschaft “ im Bundesnaturschutzgesetz und den Belangen des Denkmalschutzes.

Sie verstößt gegen wichtige Grundsätze der Nachhaltigkeit im Landesentwicklungsprogramm, die ausdrücklich auf einen flächenschonenden Umgang mit der Ressource Boden und auf flächensparende Erschließungsformen hinweisen.

Unsere Fraktion fordert daher:

  1. Der Bezirk wird aufgefordert die wenigen Großveranstaltungen grundsätzlich autofrei zu organisieren und zu bewerben. Er soll dazu ein umweltverträgliches Verkehrskonzept entwickeln. Dies soll u. a. ein Shuttlebuskonzept, eine Werbekampagne für die Erreichbarkeit der Klosteranlage mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit Rad und zu Fuß beinhalten. Ziel ist es, die Parksituation bei den genannten Großveranstaltungen zu entschärfen.
  2. Neben der Erarbeitung eines umweltgerechten Verkehrskonzeptes soll auch ein Sicherheitskonzept für die Großveranstaltungen erarbeitet und vorgestellt werden.

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