Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Kreistagskolleginnen und -kollegen,

Klima- und Ressourcenschutz, die Verkehrswende, nachhaltiges Wirtschaften oder soziale Gerechtigkeit – diese kommunale Handlungsfelder haben einen entscheidenden Einfluss auf das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele. Ohne den Beitrag von Städten, Gemeinden und Landkreisen lassen sich die globalen Herausforderungen nicht lösen.
Kommunale Nachhaltigkeitsstrategien definieren Ziele für die nachhaltige Entwicklung vor Ort und zeigen den Weg dorthin durch konkrete Maßnahmen auf (siehe Antrag „Klimaneutrale Kreisverwaltung“ vom 15.09.2022). Nachhaltigkeitsberichterstattung ermöglicht es den Fortschritt der nachhaltigen Entwicklung zu evaluieren und nach innen wie nach außen transparent zu kommunizieren. Die Berichterstattung nimmt damit eine wichtige Funktion als Steuerungsinstrument der nachhaltigen Entwicklung in Kommunen ein.

Nun hat die Europäische Union mit der Sustainable Finance Strategie ein Rahmenprogramm initiiert, welches die europaweit geltenden Richtlinien der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vereinheitlichen und öffentliches wie auch privates Kapital in nachhaltige Investitionen lenken.
Teil der Sustainable Finance Strategie ist die in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) geregelte Berichtspflicht von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsbelange, von der auch kommunale Unternehmen betroffen sein werden. Mit der kontinuierlichen und maßvollen Ausweitung der Berichtspflicht zu Nachhaltigkeitsbelangen von Unternehmen werden wichtige Schritte auf dem Weg zu nachhaltigerem Wirtschaften eingeleitet.
Ab 2025 unterliegen die meisten mittelständischen Unternehmen ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berichtspflicht und es ist zu erwarten, dass diese mittelfristig auch für KMU-Unternehmen mit der Ausnahme von Kleinstunternehmen gelten oder aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten notwendig werden. Für kommunale Unternehmen hingegen wird die Berichtspflicht
wohl ebenfalls schon bald gelten, zum Beispiel wenn in Gesellschafterverträgen die Handhabung der
Jahresabschlüsse und Lageberichte nach den Regeln großer Kapitalgesellschaften erfolgt.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen möchte, dass sich das Landratsamt mit seinen kommunalen Unternehmen frühzeitig auf Nachhaltigkeitsberichterstattung einstellt und eine entsprechende Vorreiterrolle im Landkreis übernimmt.
Mit dem regionalen Klimaschutzkonzept und der Umsetzungsstrategie des Landkreises wurde bereits ein solider Grundstein für eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung gelegt. Auf diesem wollen wir nun aufbauen und die Berichterstattung des Landkreises neu strukturieren und modernisieren, sodass sie national anerkannten und EU-Richtlinien-konformen Standards entspricht.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen stellt deshalb folgenden Antrag:

  1. Der Kreistag beschließt für das Landratsamt eine Nachhaltigkeitsberichtserstattung einzuführen. Die Vertretungen des Kreistags wirken in den jeweiligen Unternehmen an denen der Landkreis beteiligt ist darauf hin, dass auch dort in Zukunft eine entsprechende Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt.
  2. Beginn
    Die Erarbeitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung des Landratsamtes soll mit dem Haushaltsjahr 2023 beginnen.
  3. Standards und Themenbereiche
    Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll dabei mindestens folgende Bereiche umfassen:
    • Klimaschutz
    • Anpassung an den Klimawandel
    • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser
    • Kreislaufwirtschaft
    • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
    • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
    • Soziale Nachhaltigkeit
    • Investitionen für die Nachhaltigkeit
  4. Nachhaltigkeitsbericht
    Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll jeweils jährlich im zweiten Quartal durch die Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts erfolgen. Dieser Nachhaltigkeitsbericht beinhaltet mindestens die Ergebnisse des Vorjahres, die gesteckten Ziele, sowie alle kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen inklusive deren erwarteter Wirkung. Vor Veröffentlichung wird der Nachhaltigkeitsbericht im Kreisausschuss vorgestellt. Gemäß Punkt 2 würde der erste Nachhaltigkeitsbericht somit spätestens im Juni 2024 für das Jahr 2023 veröffentlicht werden. Bürgerinnen und Bürger können den Nachhaltigkeitsbericht nach Veröffentlichung auf der Homepage des Landkreises ungekürzt herunterladen.
  5. Verantwortlichkeit
    Mit der Nachhaltigkeitsberichtserstattung wird die Stabsstelle für Klimaschutz & Mobilität beauftragt. Diese überprüft kurzfristig, ob die dafür erforderlichen personellen Kapazitäten vorhanden sind und beantragt bei Bedarf entsprechend Stellen für die Haushaltsplanung des Jahres 2023. Die Stabsstelle für Klimaschutz & Mobilität unterstützt die kommunalen Einrichtungen und Unternehmen des Landkreises bei der Erstellung der Nachhaltigkeitsberichte für ihre jeweiligen Bereiche als Ansprechpartner.
  6. Förderung durch den Bund bzw. Freistaat
    Die Verwaltung prüft mögliche Förderprogramme des Bundes und des Freistaates. Wie z.B. die Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR, Förderschwerpunkt: Klimaschutz, Klimaanpassung und die die neu überarbeitete Kommunalrichtlinie (01.01.2022) des BM für Wirtschaft und Klimaschutz

Mit freundlichen Grüßen
Silvia Daßler (Fraktionsvorsitzende)
Felix Senner (Stellvertretender Fraktionsvorsitzender)

Bündnis 90/ Die GRÜNEN
Kreistag Augsburg-Land

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