Manch einer wird sich sicherlich schon oft gefragt haben, warum die überörtlichen Straßen zwischen den Städten und Gemeinden kaum mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt werden und wir Radler*innen durch öde Landschaften strampeln?!?

Bäume im Straßenraum könnten – wenigstens zum Teil – die Flächenversiegelung des Straßenbaus kompensieren, die Überhitzung im Sommer mildern und zur naturnahen Gestaltung der Landschaft beitragen.

Unsere GRÜNE Fraktion beantragt im Bauausschuss deshalb regelmäßig bei Straßenbaumaßnahmen solche Baumpflanzungen – und scheitert damit! Weil fachliche – rechtliche Hürden die Bäume verhindern!

In der Sitzung des Bauausschusses am 26. Juli 2021 wurde von der Bauverwaltung deshalb ein Überblick über die einzuhaltenden Vorschriften gegeben, die beim Bau von Straßen maßgeblich sind.

Generell verlangt zwar das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit den landesrechtlichen Regelungen die Erhaltung der Eigenart, der Vielfalt und der Schönheit der Landschaft sowie der historischen Kulturräume. Es verpflichtet dazu, das Landschaftsbild bei Eingriffen landschaftsgerecht wiederherzustellen oder neu zu gestalten.

Allerdings sind demgegenüber zahlreiche technische Vorgaben in verschiedenen Vorschriften und Richtlinien vorhanden, die eine Bepflanzung aus rechtlichen Gründen unmöglich machen. Natur- und Landschaftsschutzrecht bleibt in nahezu allen Fällen „auf der Strecke“!

Der Deutsche Städtetag fordert seit Jahren vergeblich, das Straßenverkehrsrecht zu reformieren, damit Kommunen individueller auf örtliche Situationen reagieren können.

Trotz moderner Technik der Autos, mit der Unfalltote in starkem Maße vermieden werden, wird an den veralteten Regelungen festgehalten. Und Geschwindigkeitsbegrenzungen, die das Pflanzen von Bäumen wieder besser möglich machen würden, scheitern an den Regelungen der StVO. Zweifelsohne: Jeder Unfalltote ist einer zu viel! Aber auch: Jeder Klimatote ist einer zu viel!
Auch hierfür braucht es bei der bevorstehenden Bundestagswahl einen Wechsel zu wirklich grüner Politik, denn Lippenbekenntnisse und Baumumarmungen helfen auch hier nicht weiter.

Hintergrund

Hier sind die Vorschriften und Richtlinien zur Bepflanzung neben den Straßen zusammengestellt auf der Grundlage der Beschlussvorlage der Abteilung Tiefbau des Landratsamtes Augsburg.

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