Ein wichtiger Baustein für wirkungsvollen Klimaschutz ist die Energiewende mit einer Abkehr von fossilen Energieträgern. Dazu dient das sogenannte Divestment, also ein Abzug angelegter Gelder aus Unternehmen der Mineralöl-, Erdgas und Kohleindustrie. Perspektivisch verpflichten sich Divestment-Kommunen darüber hinaus, nicht mehr in Unternehmen, deren Renditen auf ethisch und ökologisch besonders problematischen Geschäftspraktiken beruhen, zu investieren.

Nachdem zuvor schon der Grundsatz „Sicherheit vor Ertrag“ bestätigt worden war, führt der Landkreis auf Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kreistag Augsburg-Land ein weiteres Kriterium für die landkreiseigenen Geldanlagen ein. Demnach sollen neben dem Prinzip „Sicherheit vor Ertrag“ bei Investitionen zukünftig auch soziale und ökologische Kriterien angelegt werden, wenn der Landkreis Geld investiert oder bei Banken anlegt.

Dem Beschluss des Kreisausschusses am 26. Oktober 2021 ging eine von den Fraktionen durchaus kontrovers geführte Diskussion voraus. Letztendlich konnten die Argumente der GRÜNEN Vertreter*innen im Ausschuss Silvia Daßler, Ursula Jung und Felix Senner überzeugen, da die Aufnahme des neuen Nachhaltigkeitskriteriums mit großer Mehrheit des Ausschusses beschlossen wurde (14:1).

Der Antrag „Nachhaltige Finanzpolitik Landkreis Augsburg – Kommunales Divestment und Re-Investment“ zum Nachlesen.

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